Moers Unbekannter schießt auf Tauben

Moers · Anwohner der Lippestraße in Meerbeck sind wiederholt auf tote Vögel mit blutenden Wunden gestoßen. Offenbar legt jemand gezielt mit einem Luftgewehr auf Tauben an. Das ist verboten und kann empfindlich bestraft werden.

Moers: Unbekannter schießt auf Tauben
Foto: Polizei Düsseldorf

Man kann sich vorstellen, welch Schrecken den beiden Jungen in die Glieder fuhr, als ihnen eine tote, blutende Taube vor die Füße fiel. "Sie waren geschockt", sagt Gisela Weidner. Ihr sechsjähriger Sohn spielte vor ein paar Tagen mit dem Nachbarsjungen am Wasserbecken im Garten, als der Vogel, der auf einer am Haus verlaufenden Telefonleitung gesessen hatte, fast in den Pool plumpste.

Vorher hatte Gisela Weidner zwei Geräusche gehört, irgendwo zwischen ploppen und knallen, die sie an Schüsse erinnerten. "Nach dem ersten Schuss hing der Vogel ganz komisch, nach dem zweiten fiel er herunter", erinnert sich die Meerbeckerin, die in der alten Zechensiedlung an der Lippestraße wohnt. Der Vater des Nachbarsjungen bestätigte ihre Vermutung, dass die Verletzungen der Taube wohl von einem Luftgewehr stammten. "Er beruhigte die Kinder und sagte ihnen, dass die Taube wohl einen Herzinfarkt erlitten hätte."

Mittlerweile sind sich Gisela Weidner und ihre Nachbarn sicher: In der Siedlung gibt es jemanden, der gezielt auf Tauben schießt. In den vergangenen Wochen sei sie wiederholt auf tote Tauben mit auffälligen Verletzungen gestoßen. Bei der ersten, die ihr Sohn entdeckte, habe sie sich noch nichts gedacht. "Sie hatte eine Wunde am Hals. Ich habe sie zusammen mit meinem Sohn im Garten begraben", erzählt die Augenzeugin.

Bei Gesprächen mit Nachbarn stellte sich später heraus, dass ihnen ebenfalls tote Tauben, aber auch Spatzen und andere Vögel mit Wunden aufgefallen waren. Gisela Weidner hat Mitleid mit den Tauben, die heutzutage von vielen als Schädlinge angesehen werden. "Früher gehörten Tauben ganz selbstverständlich zur Siedlung dazu", sagt die 45-Jährige, die in Meerbeck aufgewachsen ist. Sie macht sich natürlich auch Sorgen um ihre Familie. Vor einem Jahr sei die Heckscheibe am Auto einer ihrer erwachsenen Töchter plötzlich zersprungen.

Im Nachhinein vermutet sie, dass ein Schuss Ursache gewesen sein könnte.

Beschwerden über Leute, die auf Tauben schießen, gibt es nach Angaben der Kreisverwaltung immer mal wieder. In der Regel handle es sich um einen Straftat - meist liege ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, aber auch das Jagdgesetz oder das Waffengesetz könnten verletzt werden. Ein Jäger dürfe in seinem Revier während der Jagdsaison Ringeltauben, die Wildtiere seien, schießen. In einem "befriedeten Bereich" wie einem Garten sei ausnahmsweise der Abschuss von Kaninchen möglich - aber auch nur durch einen Jäger.

Ein Privatmann mit Waffenschein dürfe sein Luftgewehr lediglich benutzen, solange das Projektil seinen Grund nicht verlässt. Dabei kommen Tiere als Ziel aber grundsätzlich nicht infrage - selbst wenn es sich, wie bei Tauben, um vermeintliche Schädlinge handle.

Die Kreisverwaltung rät betroffenen Bürgern, im konkreten Verdachtsfall die nächstgelegene Polizeidienststelle zu informieren.

Das empfiehlt auch Franz-Josef Kuhmann, Sprecher der Kreispolizei Wesel. Er weiß, dass viele Menschen einen solchen Schritt scheuen, um den Nachbarschaftsfrieden nicht zu gefährden. "Die Polizei muss aber der verdächtigten Person nicht verraten, wer sie angerufen hat", sagte Polizeisprecher Kuhmann.

Gisela Weidner und ihre Nachbarn haben eine starke Vermutung, wer der "Taubenkiller" in ihrer Siedlung ist. Sie sind inzwischen fest entschlossen: "Sollte das noch einmal vorkommen, holen wir die Polizei."

"Wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt", kann nach dem Tierschutzgesetz mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen belangt werden. Die Geldstrafen können empfindlich ausfallen. Der Kölner Stadtanzeiger berichtete im März 2013 über ein Amtsgerichtsverfahren gegen einen 82-Jähriger, der eine Taube vor seinem Fenster erschossen hatte. Der Mann wurde zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Münchner TZ berichtete im September 2012 über einen Hausmeister, den ein Gericht zu 1200 Euro Strafe verurteilt hatte. Der 27-jährige Angeklagte hatte mit einem Luftgewehr eine Taube abgeschossen. Grund war Ärger darüber, dass Tauben seinen Balkon verdreckten.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort