Moers Volkshochschule Moers wirbt für Bildungsurlaub

Moers · Arbeitgeber müssen Betriebe freistellen.

Fünf Tage Extra-Urlaub für die Bildung - diese Möglichkeit haben seit über 40 Jahren Arbeitnehmer in NRW dank des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes (AWbG). Der Betrieb muss allerdings zehn oder mehr Beschäftigte haben. Von Beginn an ist die Volkshochschule Moers - Kamp-Lintfort Anbieter von Bildungsurlauben. Der Gesetzgeber zeigt sich großzügig, auch Sprachkurse oder Angebote zur politischen Bildung fallen unter die Regelungen. Voraussetzung: Das gewünschte Angebot kann "zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers verwendet werden". Aus der Praxis kann Jörg Büschgens, Fachbereichsleiter für Fremdsprachen an der VHS Moers - Kamp-Lintfort, aber bestätigen, dass viele Arbeitgeber die Ansicht teilen, dass auch das Erlernen einer zusätzlichen, nicht direkt im Beruf gesprochenen Fremdsprache Sinn macht. "In einem Bildungsurlaub werden nicht die Füße hochgelegt, sondern es wird intensiv gelernt", so Büschgens. "Von unseren Trainern weiß ich, wie 'heiß' die Leute aufs Lernen sind. Sie möchten etwas Neues erfahren, neue Fertigkeiten erlernen oder einfach ihre grauen Zellen trainieren. Das sollte jeder Arbeitgeber schätzen."

Die VHS Moers - Kamp-Lintfort ist in ihrem Angebot breit aufgestellt. So finden sich Bildungsurlaube zu beruflichen "Hard"- und "Softskills" neben Sprachangeboten, darunter selten unterrichtete Sprachen wie Türkisch, Chinesisch oder Portugiesisch. Und was macht man, wenn der Arbeitgeber zwar grundsätzlich nichts gegen den Bildungsurlaub hat, man aber keine ganze Woche abkömmlich ist? "Auch dafür gibt es Lösungen", ermutigt Büschgens. "Manche unserer Bildungsurlaube finden zum Beispiel an fünf aufeinanderfolgenden Freitagen statt, somit fehlt man nur einmal in der Woche, was von Arbeitgeberseite oft leichter zu organisieren ist."

(RP)
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