Moers Von Raub freigesprochen - trotzdem Gefängnis

Moers · Das Klever Landgericht hat einen Mann aus Moers vom Vorwurf der versuchten schweren räuberischen Erpressung freigesprochen. Der 24-Jährige war gegen ein Urteil der Großen Strafkammer in Revision gegangen.

Die Kammer hatte ihn schon im November 2013 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Gericht war davon ausgegangen, dass der junge Mann einem anderen unter Vorhalt eines Messers Geld abpressen wollte und dann brutal zustach. Das Landgericht kam im zweitägigen Revisionsverfahren zu einem anderen Schluss. Der Angeklagte habe nicht das Messer gezogen, um die Zahlung von 80 Euro zu erwirken. Es sei zum Streit gekommen, in dem der Angeklagte zeitgleich zustach und Geld forderte. Daher habe der Angriff nicht dazu gedient, Geld zu erhalten, zumal der Moerser danach sofort weglief. Die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung bestätigte das Gericht allerdings. Das Opfer hatte Verletzungen im Bauchbereich und an den Händen davongetragen. Ihm wurde ein Schmerzensgeld von 1000 Euro zugesprochen.

Die neue Strafe von zwei Jahren und einem Monat kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Jedoch gelten zwei Monate wegen der überlangen Verfahrensdauer als verbüßt.

Die Tat ereignete sich bereits im Dezember 2012. Der 24-Jährige hatte seine Schuld bestritten. Sowohl sein Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft hatten einen Freispruch beantragt, weil die Täterschaft sich nicht nachweisen lasse. Dem folgte das Gericht nicht.

(BL)
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