Rheurdt Was die Rheurdter über den Winterdienst wissen müssen

Rheurdt · Gemeinde räumt nur wichtige Straßen und Wege.

 Das Bild zeigt das Hallenbad in Rheurdt im Jahr 2010. Damals musste das Bad wegen der Schneemassen auf dem Dach geschlossen werden.

Das Bild zeigt das Hallenbad in Rheurdt im Jahr 2010. Damals musste das Bad wegen der Schneemassen auf dem Dach geschlossen werden.

Foto: Krebs

Die ersten Autofahrer haben mit dem Schnee in diesen Tagen schon Bekanntschaft gemacht. In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde Rheurdt noch einmal für die Bürger zusammengefasst, was sie über die Streupflicht wissen müssen. "Damit der Straßenverkehr nicht zum Erliegen kommt und das Benutzen der Straßen und Wege möglich bleibt, wurden durch rechtliche Vorschriften und die dazu entwickelte Rechtsprechung Grundsätze geschaffen für den Winterdienst auf den Straßen und Wegen", heißt es in einer Mitteilung der Verwaltung.

Die Gemeinde übernimmt das Räumen und Streuen der Ortsdurchfahrten der Landstraßen, der Schulbusstrecke sowie vor ihren eigenen Grundstücken und Gebäuden. Alle anderen Wege und Straßen werden nicht durch die Verwaltung geräumt, dafür sind die Eigentümer des Grundstücks verantwortlich.

Und das bedeutet im einzelnen: Gehwege müssen in einer Breite von etwa 1,50 Meter von Schnee und Eis frei gehalten werden, damit das Durchkommen der Fußgänger gewährleistet ist. In verkehrsberuhigten Bereichen müssen ebenso breite Streifen frei gehalten werden.

Auf den Fahrbahnen ist der Schnee zu räumen, die Fußgängerüberwege und die gefährlichen Stellen müssen bestreut werden. Es ist aber nicht nötig, die gesamte Fahrbahn zu bestreuen.

Wer sich nicht an diese Regeln hält, kann unter Umständen empfindlich zur Kasse gebeten werden: "Jeder Grundstückseigentümer sollte daran denken, dass er grundsätzlich für Unfälle und Stürze haftet, die auf mangelnde Einhaltung der Streu- und Räumpflicht zurückzuführen sind."

Die Gemeindeverwaltung bittet daher die Bürger, den Winterdienst gewissenhaft wahrzunehmen. Denn vor allem Kinder und ältere Menschen seien gefährdet, wenn Wege und Straßen glatt sind.

Wer noch Fragen hat, kann sich beim Bauamt (02845 963360 oder 963391) oder beim Ordnungsamt (02845 963330) informieren.

(RP)
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