Eine nüchterne Weihnachtsgeschichte Was wäre, wenn Jesus heute am Niederrhein zur Welt käme?

Moers · Stellen wir uns die Weihnachtsgeschichte im Jahr 2017 vor. Und verlegen wir den Ort des Geschehens von Bethlehem nach Moers an den Niederrhein. Was würde passieren? Eine Erzählung über Wohnheime, Elterngeldanträge, Termine beim Standesamt und den Paragrafen 8a.

 "Der 8a-Paragraf fällt einem sofort ein, wenn man an die Situation der Drei in dem Stall denkt", sagt die Fachdienstleiterin der Stadt Moers. (Symboldbild)

"Der 8a-Paragraf fällt einem sofort ein, wenn man an die Situation der Drei in dem Stall denkt", sagt die Fachdienstleiterin der Stadt Moers. (Symboldbild)

Foto: Felix Kästle/dpa

Man kann die Geschichte ganz romantisch erzählen:

Der rechtschaffende Zimmermann Josef und seine Verlobte Maria aus Nazareth mussten nach Bethlehem. Da sich auf Geheiß Augustus' viele Menschen in der Stadt aufhielten, die sich in die Steuerlisten eintragen mussten, fand das junge Paar keine Unterkunft. Ein Herbergsbesitzer hatte Mitleid und bot den Menschen in Not zumindest eine Bleibe im Stall an. In ihm brachte Maria ihr Kind zur Welt, einen Jungen. Sie nannten ihn Jesus. Maria wickelte das Kind in Windeln. Und da sie keine Wiege hatten, legte Josef das Baby in die Futterkrippe.

Man kann sie aber auch ganz nüchtern erzählen:

Aus steuerrechtlichen Gründen suchten ein Handwerker mit seiner Freundin als zwei Obdachlose eine Bleibe, um ihr Kind zu gebären. Und das nicht unbedingt in Bethlehem, sondern sagen wir am Niederrhein - in Moers. Als die beiden schließlich Eltern sind, muss der kleine Junge unter unwürdigen Bedingungen in einem Stall überleben.

"Heute so natürlich nicht vorstellbar", sagt Vera Breuer. Die Fachdienstleiterin Jugend bei der Stadt Moers kennt die Hilfen und Förderungen, die solchen Familien in "schwierigen Lebenssituationen" zu Gute käme.

Von Paragrafen und anderen modernen Regelungen

Sofort ist er da, der 8a-Paragraf. "Ja, der fällt einem sofort ein, wenn man an die Situation der Drei in dem Stall denkt, sagt Breuer. Der "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung" greift, kaum ist die Nabelschnur durchgeschnitten. Mit einem Rettungswagen kommen Mutter und Kind eventuell erstmal zur Untersuchung in die Klinik. Dort werden beide untersucht. Eventuell bekommen sie eine Hebamme an die Seite gestellt. Besuch ist in der Klinik anfangs kaum erlaubt. Die Hirten müssen wohl warten.

Der Jugendfachdienst prüft aber als allererstes, wo der Stall überhaupt steht. Ist er auf Moerser Grund? "Alles klar, wir sind zuständig", sagt Breuer. Steht er aber zum Beispiel auf Neukirchen-Vluyner Boden, wäre der Kreis Wesel zuständig, da er diese Aufgaben für die Stadt übernimmt.

Ganz wichtig: Ist ein Stall, zudem mit tierischen Bewohnern und nicht ganz sauberen Verhältnissen, überhaupt für die ersten Lebenstage eines Babys tolerabel? Sauberes Wasser? Strom? Zwei Mitarbeiter (Vier-Augen-Prinzip) fahren raus, sagt Breuer, und erkunden die Lage. "Ist das okay? Könnte man das Kind grundsätzlich dort belassen und betreuen?" Das sind die Grundfragen.

Das ist angesichts der biblischen Geschichte aber eher unwahrscheinlich. Also geht es für die Drei vielleicht erstmal in eine Obdachlosenunterkunft. "Eventuell bleibt auch Josef erstmal im Stall und wir versorgen Mutter und Kind als erstes. Die Mutter-Kind-Beziehung ist ja ganz wichtig", sagt Breuer.

Die Familie sollte zusammenbleiben können

"Bei allen Geburten beraten wir die Familie umfassend, besuchen sie und bieten alle Hilfen an, die notwendig sind", sagt Breuer. Grundprinzip ist: Die kleine Familie mit dem Gotteskind sollte auf jeden Fall, wenn möglich, zusammenbleiben können.

Geht Josef kurz nach der Niederkunft zum Standesamt und verlangt Jesus Christus als Vornamen, könnte das schwierig werden. Das können Kommunen selbst bestimmen Es gibt Städte, die die Kombination ablehnen. Moers zum Beispiel. "Jesus Christus ist nicht eintragungsfähig", sagt Stadtsprecher Thorsten Schröder.

Wer aber "Jesus" oder "Christus" alleine wünscht, darf auf Anerkennung in der Grafenstadt hoffen. Ganz extreme Eltern, wie die, die vor einiger Zeit in Süddeutschland "Frieden Mit Gott Allein Durch Jesus Christus" als männlichen Vornamen einzutragen versuchten, sind dagegen fast gescheitert. Der Junge durfte den Namen nur behalten, weil er im Ursprungsland Südafrika bereits lange getragen wurde.

Sind Josef und Maria überhaupt verheiratet? Und ist Maria womöglich noch minderjährig? Möglicherweise würde eine Amtsvormundschaft beantragt, wenn die himmlischen Familienverhältnisse nicht klar sind, sagt Vera Breuer. "Eine Trennung des Kindes von den Eltern ist die letzte Sache. Wir wollen immer, wenn es geht und die Mutter-Kind-Bindung gut ist, die Familie zusammenhalten", stellt sie klar. Überhaupt lässt die Stadt Moers den kleinen Gottessohn nicht alleine. An "Frühen Hilfen" darf sich die Kleinfamilie bis zu einem Jahr erfreuen.

In Zusammenarbeit mit dem Jobcenter der Agentur für Arbeit wird man sich möglichst um eine Vollzeitstelle für den Zimmermann kümmern. Außerdem macht man sich auf die Suche nach einer Wohnung, denn das Obdachlosenasyl ist keine dauerhafte Heimstatt für so junge Menschen, sagt Breuer. Auch über die Wohnungsgesellschaft recherchiere man: Zwei- bis Drei-Zimmerwohnung, Küche, Bad, Schlafzimmer. Ist da was frei?

Elterngeldantrag von Josef

Klappt das, helfen natürlich Caritas, Diakonie oder andere Wohlfahrtsorganisationen mit Kleidung für die ganze biblische Familie. 190 Euro Kindergeld gibt's, Wohngeld, je nach Verdienst, würde dem jungen Paar zustehen. Beim Kindergeld hilft die Kommune unter "besonderen Bedingungen" mit einem Zuschlag. "Das wäre im Fall Jesus Christus natürlich möglich", schätzt Breuer. Ganz wichtig: "Die Eltern müssen grundsätzlich mitwirken wollen", sagt Breuer. Sträuben sich die beiden Eltern aber, müsse man eingreifend helfen.

Josef kann als Alleinverdiener einen Elterngeldantrag stellen. 67 Prozent seines letzten Zimmermannsgehalts, mindestens 300, höchstens 1800 Euro, bekämen Maria und Josef ein Jahr lang - wenn er denn ausreichend Arbeitszeiten vor der Geburt Jesu nachweisen kann. Ansonsten bekäme die Familie Gutscheine und Bargeld als Unterstützung, damit sie sich versorgen kann: Essen, trinken, Windeln, Kleidung.

Ziehen Josef, Maria und ihr Filius zurück nach Nazareth, gibt's keine Sprachprobleme. Käme das Trio als Flüchtlinge nach Moers, ist ein Deutsch-Kursus vonnöten. Mit Aramäisch kommen sie in der Grafenstadt kaum weiter. Dem Glück helfen Breuer und ihre Mitarbeiter gemeinsam mit dem Jobcenter so gut es geht auf die Sprünge.

Was passiert bei einer Trennung?

Trübt sich allerdings das Glück der Verlobten ein und sie trennen sich, muss Josef zahlen. Leben sie getrennt, wird Josef nach der Düsseldorfer Tabelle genau geregelten Unterhalt für den kleinen Jesus Christus überweisen: je nach Verdienst des Zimmermanns zwischen 342 und 548 Euro monatlich. Kann Josef als getrennt lebend von Maria keinen Unterhalt zahlen, weil er selbst nichts oder zu wenig verdient, springt die Stadt Moers ein. Sie leistet Unterhaltsvorschuss. Aber: Sie klagt es, wenn möglich, wieder beim Vater ein.

Wäre Josef so schäbig und würde nicht zahlen? Nein, denn es ist sein himmlisches Kind, das seinem Vater, seiner Mutter und der ganzen Menschheit das Geschenk der Liebe bedingungslos anbietet.

Eine andere Art des Vorschusses.

(RP)
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