Moers Wohnen am Park: Vermarktung startet im Sommer

Moers · Die Grundstücke des Neubaugebiets am Moerser Schlosspark werden Mitte 2017 in einem Höchstbieterverfahren verkauft.

Erst Mitte des Jahres wird die Stadt die Grundstücke für das geplante Neubaugebiet am Schlosspark in Moers verkaufen. Stadtsprecher Thorsten Schröder geht davon aus, dass der Verkauf im Sommer startet und im September abgeschlossen wird. Die Stadt hat ein Höchstbieterverfahren vorgesehen. Ein Mindestgebot werde voraussichtlich nicht vorgegeben, sagte Schröder. Man gehe auch so davon aus, dass sehr hohe Preise erzielt werden. Es gebe bereits lange Wartelisten von Kaufinteressenten. "Das ist kein x-beliebiges Wohngebiet. Es liegt an exponierter Stelle an einer wichtigen Grünanlage."

Der Bodenrichtwert in der Nachbarschaft (Dr.-Hermann-Boschheidgen-Straße/Zahnstraße) zählt mit 360 Euro pro Quadratmeter zu den höchsten in Moers. Die genauen Eckpunkte für die Vermarktung der 21 Grundstücke mit Größen von 530 bis 860 Quadratmetern wolle die Stadtverwaltung gemeinsam mit der Politik erst dann festlegen, wenn das Bebauungsplanverfahren durch einen Satzungsbeschluss des Rates abgeschlossen ist, sagte Schröder. Dies soll im April der Fall sein.

Seit mehreren Jahren plant die Stadt das Neubaugebiet auf dem ehemaligen Sportgelände des GSV Moers und des Moerser TV (Grafschafter Kampfbahn). Die Sportanlagen werden derzeit abgerissen, die Enni hat bereits mit der Verlegung von Kanälen begonnen. In diesem Monat, am 26. Januar, befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Umwelt mit dem neuen Bebauungsplan. Es geht um die öffentliche Auslegung der Pläne, die dem Satzungsbeschluss vorangehen muss. "Für das Plangebiet ist eine hochwertige Bebauung mit einer Mischung aus klassischer und moderner Architektursprache vorgesehen, um das Wohngebiet als Adresse in Moers etablieren zu können", heißt es in den Ausschussunterlagen.

Die Planung sieht hochwertige freistehende zweigeschossige Einzelhäuser mit höchstens zwei Wohneinheiten je Gebäude vor. Reihen- oder Doppelhäuser sind nicht gestattet. "Aufgrund ihres Störpotentials sind Garagen, Carports und Stellplätze stärkeren Einschränkungen unterworfen. Diese sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und den dafür speziell festgesetzten Flächen zulässig." Für die Fassaden und Dächer gibt es Gestaltungsvorschriften, die sich am Erscheinungsbild der umliegenden Bebauung orientieren und "auf einen harmonischen Gesamteindruck" zielen.

Geplant ist außerdem ein Spielplatz mit einer Größe von insgesamt rund 500 bis 750 Quadratmetern.

(RP)
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