Neukirchen-Vluyn Züge an geöffneten Schranken

Neukirchen-Vluyn · Klaus Wallenstein von "NV Auf geht's" kritisiert, dass Bahnübergänge beim Passieren der Güterzüge nicht ausreichend gesichert seien. Niag-Bereichsleiter Alexander Kirfel: "Alles läuft genau nach Vorschrift."

Als "empörend" empfindet Klaus Wallenstein, Fraktionsvorsitzender von "NV Auf geht's", die Tatsache, dass die Güterzüge auf der Strecke Moers-Vluyn bei geöffneten Schranken über Straßen rollen. Am Übergang Krefelder Straße in Neukirchen habe er das mit eigenen Augen gesehen: "Bevor die Lok kam, hatten zwei Streckenposten auf der Straße die Autos angehalten. Statt die Straße bis zum Ende des Zuges zu überwachen, sprangen sie beim Ankommen des Zuges auf die Lok und ließen den Bahnübergang unbeaufsichtigt. Was hätte nicht alles passieren können!", kritisiert Wallenstein.

Vorrang des Schienenverkehrs

Alexander Kirfel, Bereichsleiter Eisenbahn und Fahrzeugwerkstatt bei der Niag, widerspricht: "Die Streckenposten haben sich hundertprozentig korrekt und genau gemäß den Vorschriften verhalten. Sie haben den Vorrang des Schienenverkehrs, so wie es die Straßenverkehrsordnung vorschreibt, sicher gestellt. Das Aufspringen auf die Lok nach Absicherung des Übergangs entspricht exakt den Vorschriften", so Kirfel. Im übrigen könnte mit einer geschlossenen Schranke wie an der Krefelder Straße mit einer rot-weißen Stange zur Absicherung nicht verhindert werden, dass zum Beispiel Kinder oder Jugendliche unter der Stange hinweg den Gleiskörper betreten würden.

Wallenstein bemängelt auch, dass die Kinder aus dem Bereich Weberstraße nur entlang der Schienen zum Spielplatz gelangen könnten. Weder Stadtverwaltung noch Bahn seien bereit, die Bahnlinie mit einem Zaun vom Gehweg abzutrennen. "Für uns ist es empörend, wie dem Betreiber der Güterzüge alle Freiheiten gewährt werden. Den Anwohnern der Weberstraße werden dagegen nur bürokratische Schienen in den Weg gelegt", so der Kommunalpolitiker.

Auch hier verweist Alexander Kirfel auf die Rechtslage. Das Betreten des Gleiskörpers sei Unbefugten nicht gestattet. Eine solche Ordnungswidrigkeit könne mit einer Geldbuße in Höhe von 50 Euro geahndet werden. Das Gesetz treffe keine Unterscheidung zwischen Erwachsenen und Kindern. Umso wichtiger sei es, dass Eltern ihre Kindern nachdrücklich darauf hinweisen würden, wie gefährlich ein Betreten des Gleiskörpers sei. Dies gelte auch für stillgelegte Bahnstrecken. Der Bau eines Zauns entlang der Strecke sei im übrigen Sache der Stadt.

(RP)
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