Moers Zweifel an Vergewaltigung: Vermeintlicher Täter freigesprochen

Moers · Gestern entschied im Amtsgericht Moers der vorsitzende Richter Johannes Huismann des Landgerichts Kleve mithilfe einer Richterin des Amtsgerichts und zwei Schöffen über die Strafverhandlung gegen einen 50-jährigen Moerser wegen Vergewaltigung in zwei Fällen.

Laut Anklageschrift habe der Angeklagte im Sommer 2008 den Geschlechtsverkehr in beiden Fällen gegen den Willen seiner damaligen Lebensgefährtin vollzogen. Der Angeklagte hatte sich zu den Tatvorwürfen im Ermittlungsverfahren nicht eingelassen. Zur Hauptverhandlung waren drei Zeugen, die damalige Lebensgefährtin und nun Nebenklägerin eingeschlossen, geladen.

Zunächst äußerte sich der Angeklagte, der unter anderem wegen Fahrerflucht, Verletzung der Unterhaltspflicht und versuchten Betrugs auffällig geworden ist, selbst zu den Vorwürfen. Er habe schon immer Schwierigkeiten mit der Nebenklägerin gehabt, 2006 habe er sogar eine einstweilige Verfügung gegen sie beantragt. Besonders die 2011 geborene gemeinsame Tochter sei immer wieder Streitpunkt zwischen den beiden gewesen. Den Vorwurf der Vergewaltigung wies er vehement zurück.

Die 32-jährige Nebenklägerin berichtete von mehrfachen körperlichen Übergriffen des Angeklagten, nach denen sie sich regelmäßig in die Wohnung einer Freundin geflüchtet hätte. Danach beschrieb sie die beiden Tathergänge, bei denen sie dem Angeklagten beide Male gesagt habe, dass sie keinen Geschlechtsverkehr haben wolle. Eine richtige Aussprache habe es nach den Vorfällen nicht gegeben. "Er hat mir gesagt, dass, wenn ich Sex möchte, mir das ja auch ruhig nehmen kann", sagte die Nebenklägerin. Sie habe das einfach so hingenommen. Die Staatsanwältin fasste zusammen, dass die Aussage der Nebenklägerin und die Aussage des Angeklagten die einzigen Beweismittel seien, die Aussage der Nebenklägerin deshalb besonders hoch gewertet würde.

Ihre Angaben seien jedoch detailarm und würden nicht ausreichen, um eine zweifelsfreie Täterschaft des Angeklagten festzustellen. Deshalb beantragte sie, den Angeklagten freizusprechen. Nach rund 40-minütiger Beratung verkündete Richter Huismann ebenfalls den Freispruch des Angeklagten, da die Strafkammer nicht die notwendige Überzeugung einer Täterschaft gewinnen konnte. Er betonte dabei jedoch, dass sie keineswegs der Überzeugung seien, dass der Angeklagte die Tat nicht begangen hätte oder die Nebenklägerin falsche Angaben gemacht hätte. Es gebe jedoch keine Beweise, die eine Verurteilung gerechtfertigt hätten.

(ial)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort