Nettetal Anlieger sollen mehr für Straßenbau zahlen

Nettetal · Der Planungsausschuss der Stadt Nettetal hat einstimmig beschlossen, die Bürger stärker an den Kosten für Straßenbau oder -sanierungen zu beteiligen. Jetzt muss noch der Rat zustimmen

 Die Kosten für den Straßenbau oder die -sanierung müssen auch die Anlieger tragen, die von solchen Maßnahmen profitieren. Allerdings soll der Anteil, den die Anlieger übenehmen, nun größer werden.

Die Kosten für den Straßenbau oder die -sanierung müssen auch die Anlieger tragen, die von solchen Maßnahmen profitieren. Allerdings soll der Anteil, den die Anlieger übenehmen, nun größer werden.

Foto: Busch

Wenn in Zukunft die Stadt eine Straße saniert oder ausbaut, wird das sehr wahrscheinlich etwas teurer für die Anlieger werden. Der Planungsausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig eine neue Fassung der "Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen" beschlossen.

Wenn der Rat in seiner Sitzung am kommenden Dienstag dem auch noch zustimmt, dann heißt das unter anderem, für die Nettetaler: Bei einer Anliegerstraße müssen sie statt 50 Prozent in Zukunft 60 Prozent der Kosten für die Fahrbahn oder Radwege tragen. Bei Parkflächen und Gehwegen werden die Bürger demnächst mit 70, statt mit 60 Prozent der Kosten belastet. Es handle sich dabei um eine moderate Erhöhung, sagt die Planungsdezernentin Susanne Fritzsche. Laut der Mustersatzung, die als Vorlage für eine Neufassung diente, "ist ein Anteil von 80 Prozent möglich", sagt Fritzsche. Auf eine solche Erhöhung wollte die Stadt verzichten, um die Bürger nicht zu sehr zu belasten, aber den finanziellen Handlungsspielraum der Stadt trotz der schwierigen Finanzlage zu erhalten.

Die Neufassung der mehr als 30 Jahre alten Satzung, die aus dem Jahr 1983 stammt, war unter anderem von der WIN-Fraktion angemahnt worden. Bereits im November 2012 hatte man an den Bürgermeister geschrieben, dass "alle Möglichkeiten genutzt werden müssen", um das Defizit der Stadt zu verbessern. Dazu zählte für die Politiker auch eine neue Satzung. Unabhängig davon waren einige Formulierungen in der "alten" Satzung nicht mehr zeitgemäß oder basierten auf veralteten Werten. So reiche laut der Verwaltung die bisherige anrechenbare Höchstbreite für Radwege in zwei Richtungen von 1,75 Meter nicht mehr aus. Nun seien 2,40 Meter empfohlen.

Zum jüngst kritisierten Ausbau des Sassenfelder Kirchwegs teilte die Verwaltung zudem in der Sitzung des Planungsausschusses mit, dass man in mehrere Etappen vorgehen werde. Man würde darauf achten, dass in jeder Phase Stellplätze zur Verfügung stehen würden. Auch die Ein- und Ausfahrt des Krankenhauses beispielsweise für Rettungswagen sei gewährleistet. Der Ausbau selbst werde sich bis ins Frühjahr oder den Sommer des kommenden Jahres ziehen.

(jov)
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