Nettetal Das Ordnungsamt prüft alle Spielhallen in Nettetal

Nettetal · Kämmerer Norbert Müller rechnet langfristig mit geringeren Steuereinnahmen durch das Glücksspiel. Ein Grund dafür ist der neue Glücksspiel-Staatsvertrag des Landes

Die Stadt Nettetal muss in einem Bereich langfristig mit geringeren Einkünften rechnen: Die Steuereinnahmen durch Glücksspiel werden sinken. Davon geht Kämmerer Norbert Müller aus. "Welche Auswirkungen der ab 1. Dezember geltende Glücksspiel-Staatsvertrag haben wird, das können wir noch nicht genau abschätzen", sagt Juliana Schöngens, stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung. Eine Folge ist unbestritten: Die neue Rechtslage sorgt für viel Arbeit im Ordnungsamt. Die Mitarbeiter müssen alle Glücksspielbetriebe im Stadtgebiet prüfen.

Der Glücksspiel-Staatsvertrag enthält die Kriterien, die das Glücksspiel in den Kommunen regeln. Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren gilt zum 1. Dezember 2017 eine neue Fassung - und die hat weitreichende Folgen für die Betreiber von Spielhallen und Casinos in Nordrhein-Westfalen. Von den 4200 Spielhallen werden bis zu drei Viertel, so schätzen Branchenkenner, deshalb schließen müssen. Das ist auch in Nettetal möglich.

"Zu den Kriterien gehört unter anderem der Abstand. So dürfen in Zukunft keine zwei Spielhallen mehr bestehen, die weniger als 350 Meter Luftlinie voneinander entfernt sind", erläutert Schöngens. Ein weiteres Kriterium, das ebenfalls direkte Auswirkungen auf die Glückssielbetriebe in Nettetal haben wird, ist das der Mehrfachkonzession: So darf in Zukunft für den Spielbetrieb unter einem Dach nicht mehr als eine Konzession vergeben werden. Mehrere Spielhallen in einem einzigen Gebäude sind nicht mehr zulässig. Auch die Bezeichnung Casino ist nicht mehr erlaubt. Stattdessen sollen die Glücksspielbetriebe als Spielhallen bezeichnet werden.

In Kaldenkirchen gibt es zwei Spielhallen in einem Gebäude. "Für den Betrieb zeichnet sich eine bauliche Lösung ab", erläutert Schöngens. So wolle der Betreiber umbauen. Die Zahl der zulässigen Spielautomaten ist davon direkt betroffen, sie hängt von der Fläche des Betriebs ab. Bis zu zwölf Automaten sollen dort Schöngens zufolge zulässig sein.

In Kaldenkirchen und Lobberich gibt es je zwei Spielhallen, die unter die künftige Abstandsregel fallen. "Allerdings sind dafür auch Ausnahmen zulässig", erläutert Schöngens. Etwa dann, wenn eine Schließung die wirtschaftliche Existenz des Betreibers bedrohen würde. Dabei sei zu unterschieden, ob eine Kette in einer Stadt zahlreiche Spielenhalle führe, die unter die Abstandsklausel fallen oder ob ein Besitzer in zwei Stadtteilen nur wenige Spielhallen habe. Zudem müsse auch berücksichtigt werden, ob etwa langfristige Pachtverträge abgeschlossen worden seien.

Kämmerer Norbert Müller sieht die aktuelle Entwicklung durchaus zwiespältig. "Wir nehmen natürlich künftig weniger Steuern aus Glücksspiel ein." Dies bedeute einen Verlust. Aber dies sei durchaus auch gewollt: "Wir haben den Vergnügenssteuersatz 2016 auch deswegen erhöht." Denn Glücksspiel sei als Sucht gefährlich: Die Stadt wolle dies nicht fördern.

(busch)
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