Nettetal Ehepaar wegen Betrugs vor Gericht

Nettetal · Die Staatsanwaltschaft wirft den Nettetalern gewerbsmäßigen Betrug in zehn Fällen vor. Sie sollen Anleger um mehrere Hunderttausend Euro geprellt haben. Wegen des Alters des Angeklagten sind die Verhandlungstage beschränkt

Sie sollen Kunden betrogen und um mehrere Hunderttausend Euro geprellt haben. Ab Dienstag, 30. Januar, müssen sich Kurt S. und seine Frau Christa S. aus Nettetal vor dem Landgericht Krefeld verantworten. Es geht um den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs. Wie Gerichtssprecher Nils Radtke berichtet, sieht das Strafmaß eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Die Angeklagten befinden sich derzeit auf freiem Fuß.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ehepaar Betrug, teilweise in besonders schwerem Fall, vor. Verhandelt werden sollen vor der Wirtschaftskammer insgesamt zehn Fälle. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft hat der 79 Jahre alte Angeklagte seit mehr als 50 Jahren eine Versicherungsagentur in Nettetal betrieben und dabei Kapitalanlagegeschäfte angeboten. Seinen Kunden habe er versprochen, weit höhere Zinsen als die Banken zu zahlen. Über eine entsprechende Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz habe er nicht verfügt.

Die Gelder, die ihm anvertraut wurden, habe er nicht angelegt, sondern auf seinen Konten gelassen und mit dem allgemeinen Geschäftskapital des Unternehmens vermengt. Davon seien laufende Kosten sowie Zinsen für die Anleger und teilweise Kapitalrückzahlungen bedient worden. Zu einer Rückzahlung der kompletten Beträge sei Kurt S. aufgrund seines Geschäftsmodells von Beginn an nicht in der Lage gewesen, heißt es von der Staatsanwaltschaft.

Zwischen 2010 und 2012 habe der Angeklagte zahlreiche Verträge abgeschlossen. Er soll dafür die Werbung von Neukunden und die Vertragsgespräche übernommen haben, seine Frau (69) soll sich um die Verwaltung des Geldes gekümmert haben. Laut Staatsanwaltschaft sollen dem Ehepaar in neun Fällen insgesamt 493.000 Euro gezahlt worden sein. Dabei seien nur Beträge in Höhe von etwa 116.000 Euro zurückgezahlt worden. In einem weiteren Fall soll ein Darlehensvertrag über 450.000 geschlossen worden sein. Dieser sei nur teilweise zurückgezahlt worden. Ein Betrag in Höhe von 396.000 Euro soll gar nicht zurückgezahlt worden sein.

Aufgeflogen sei das Ehepaar, weil es verschiedene Strafanzeigen gegeben habe, berichtet Landgerichtssprecher Radtke. Im Verlauf des Verfahrens seien weitere hinzugekommen, es habe weitere Vernehmungen gegeben. Wie viele es insgesamt sind, konnte er nicht sagen. Wegen des großen Umfangs aber habe sich die Datenauswertung als schwierig erwiesen, auch hätten "viele Zeugen" befragt werden müssen.

Für die Verhandlung sind zunächst vier Termine angesetzt, der letzte davon ist für den 15. März vorgesehen. Wegen des hohen Alters des Angeklagten soll sich die Dauer der Verhandlungstage laut Radtke jedoch auf jeweils maximal drei Stunden beschränken. Die nächste Verhandlung findet am 13. Februar statt.

(RP)
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