Nettetal Einbruch: 24-Jähriger zwei Jahre in Haft

Nettetal · Um seine Drogensucht zu finanzieren, ist der Nettetaler Ende 2014 in ein Haus eingebrochen und entwendete einen Stahlschrank mit mehreren Waffen

Vor dem Krefelder Amtsgericht wurde gestern ein 24-jähriger, mehrfach vorbestrafter, Nettetaler wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren und vier Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Der junge Mann war am 25. Dezember 2014, gemeinsam mit zwei Bekannten, in den Anbau eines Hauses in Nettetal eingebrochen. Um dort hinein zu gelangen, hatten die Täter zuvor die Glasscheibe einer Tür eingeschlagen. Von dort aus betraten die drei Männer die Garage und versuchten mit einem Schraubendreher die Verbindungstür zum Wohnhaus aufzuhebeln. Dies gelang jedoch nicht. Schließlich flohen die Diebe mit einem Stahlschrank, der sich im Anbau befunden hatte. Dieser enthielt zwei Langwaffen, ein Luftgewehr, einen Degen sowie mehrere Packungen Munition.

Da die Täter lautstark miteinander redeten und auch ansonsten "viel Krach" machten, erwachte die heute 71 Jahre alte Bewohnerin des Hauses. Nachdem sie sicher war, "dass das alles kein böser Traum ist", weckte sie ihren jetzt 74 Jahre alten Ehemann, der dann die Polizei anrief. Außerdem beobachtete der Rentner, wie zwei der Täter auf Fahrräder stiegen und flohen. Ihre Beute, den geöffneten Stahlschrank sowie die daraus entwendeten Waffen fand die Polizei anschließend, verstreut liegend, ganz in der Nähe des Tatorts.

Der Beschuldigte zeigte sich voll geständig, und er nannte zudem während der Verhandlung die Namen der beiden Mittäter, welche er bisher verschwiegen hatte. Den Einbruch habe er begangen, um seine Cannabis-Sucht zu finanzieren. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass es sich bei dem entwendeten Stahltresor um einen Waffenschrank handelte. Vielmehr dachten beziehungsweise hofften er und seine Komplizen, Bargeld oder Schmuck in dem Schrank vorzufinden. Seine Drogenabhängigkeit habe der 24-Jährige immer noch nicht überwunden, gab er an. Er arbeite aber jetzt und werde demnächst eine Therapie beginnen.

Der Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass in diesem Fall - hauptsächlich wegen der verschiedenen, einschlägigen Vorstrafen des Nettetalers - die Verhängung einer Bewährungsstrafe nicht mehr möglich, und auch nicht sinnvoll, wäre.

(sste)
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