Nettetal Hohe Haftstrafen für Automatenaufbrüche

Nettetal · Bande hat Zigarettenautomaten im Kreis Viersen und Umgebung aufgebrochen und zerstört.

Nach einer Serie von Automatenaufbrüchen hat das Krefelder Landgericht Haftstrafen von bis zu vier Jahren verhängt. Die Bande hatte unter anderem gestanden, eine Vielzahl von Zigarettenautomaten im Kreis Viersen und Umgebung aufgebrochen zu haben.

Zu je vier Jahren Haft wurden die beiden Angeklagten aus Nettetal und Wuppertal verurteilt. Beide haben darüber hinaus noch Strafen aus alten Urteilen zu verbüßen. "Es tut mir wirklich leid, was ich gemacht habe", hatte der 30-jährige Nettetaler kurz vor der Urteilsverkündung beteuert. Er wolle seine Zeit nicht sinnlos im Gefängnis verbringen, sondern für seine Familie sorgen. Ihn sah das Gericht als Initiator der Taten.

Als er mit der Bande loszog, hatte er bereits zweifach unter Bewährung gestanden. Dem Nettetaler müsse allerdings nicht nur sein Geständnis, sondern auch die Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung angerechnet werden.

An den 25- jährigen Wuppertaler appellierte der Richter eindringlich, die Haftzeit zu nutzen, um Fuß zu fassen. Nur wenn er in der JVA seinen Schulabschluss nachmache und sich um eine Ausbildung bemühe, habe er eine Perspektive. Auch der wohnungslose 33-Jährige muss für vier Jahre ins Gefängnis. Ihm konnten fast 20 Fälle, darunter auch der Einbruch in einen Kiosk nachgewiesen werden.

Die drei Männer handelten eindeutig als Bande, hieß es in der Urteilsbegründung. Nicht so die Mittäter, die zu zweieinhalb Jahren sowie zu fünfzehn Monaten Haft verurteilt wurden. Der Richter sprach von einem äußerst professionellen Vorgehen. Zwischen März und Mai hatten die Männer die Gegend nach Zigarettenautomaten abgesucht, die leicht aufzubrechen sind. Dabei erbeuteten sie nicht nur Zigaretten, sondern auch eine hohe Summe Bargeld.

Außerdem verursachten sie einen erheblichen Sachschaden. Der Staatsanwalt hatte deutlich höhere Haftstrafen von bis zu sechs Jahren beantragt. Die Kammer wertete die Geständnisse der Angeklagten höher. Das Bekennen zur Tat müsse belohnt werden.

(bil)
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