Nettetal Neue Kita-Satzung: Ohne Widerspruch keine Erstattung

Nettetal · Bis auf die Grünen sprach sich die Politik einstimmig für die 50-Prozent-Regelung für Geschwisterkinder aus

Nachdem sich die Politik dazu entschlossen hat, eine neue Kita-Satzung auf den Weg zu bringen, gingen rund 30 Widersprüche gegen die alten Gebührenbescheide ein. Diese werden geprüft und gegebenenfalls erstattet. Wer jedoch nicht fristgerecht dagegen vorgegangen ist, der hat Pech. "Wenn wir allen Betroffenen eine Erstattung gewähren würden, müssten wir alle Bescheide prüfen", sagt Armin Schönfelder, Erster Beigeordneter. "Somit würden manche Bürger etwas zurückbekommen, andere dafür aber nachzahlen."

Der neue Satzungsvorschlag der Verwaltung, der vorsieht, dass Geschwisterkinder generell 50 Prozent des niedrigeren Beitrags bezahlen, ist von der Politik nahezu einstimmig befürwortet worden. Es gab eine Gegenstimme: Die Grünen wollen eine generelle Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder. Dies soll künftig ab dem dritten Kind erfolgen. Dem Vorschlag von Andreas Zorn (WIN) stimmte die Politik zu.

Die Verwaltung hatte ihre Kita-Satzung auf den Prüfstand gebracht, nachdem Kempens Satzung von Münsteraner Richtern für rechtswidrig erklärt wurde. Die neue Satzung soll in der Ratssitzung am 3. November verabschiedet werden und ab 1. Januar in Kraft treten.

(cboe)
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