Nettetal Noch ein Relikt des Kalten Krieges

Zu den bitteren Lehren aus den massiven Bombenangriffen während des Zweiten Weltkrieges auf deutsche Städte gehört die Erkenntnis, dass Krankenhäuser in eskalierenden Krisenfällen erstens kaum verschont werden und zweitens meist komplett überfüllt sind.

Den westdeutschen Bundesländern wurde ab Mitte der 1960er-Jahre im Rahmen der Notstandsplanung auferlegt, die erforderliche Anzahl an Hilfskrankenhäusern zu schaffen. Träger waren üblicherweise Landkreise und kreisfreie Städte. Bauten wurden meist kombiniert mit anderen Projekten, vor allem eben mit Schulbauten wie in Lobberich. Alle Objekte waren gemäß dem Schutzbaugesetz von 1965 trümmersicher und strahlengeschützt auszurüsten.

Neubauten wurden so geplant und errichtet, dass unterirdische Funktions- und Behandlungsräume geschaffen wurden. Für die geschützten Bauwerksbereiche war eine Ausführung nach den Forderungen des so genannten "Grundschutzes" vorgesehen. Solche Schutzräume mussten "gegen herabfallende Trümmer, gegen radioaktive Niederschläge, gegen Brandeinwirkung sowie gegen biologische und chemische Kampfmittel Schutz gewähren und für einen längeren Aufenthalt geeignet sein".

Auch in der DDR wurden Hilfskrankenhäuser konzipiert und verwirklicht. Das Konzept unterschied sich nur unwesentlich von dem in der Bundesrepublik. Mit dem Ende der Teilung und des Kalten Krieges änderte sich die Sachlage. Das Ende der Hilfskrankenhäuser war gekommen. Mitte der 1990er-Jahre folgte ein neues Zivilschutzgesetz. Das bedeutete, dass eine Reihe von Zivilschutzaufgaben ihre Bedeutung verloren und Sonderstrukturen aufgelöst wurden. Das betraf die staatliche Förderung des Schutzraumbaus, den Bau und die Vorhaltung von Hilfskrankenhäusern, die Bevorratung von Arzneimitteln sowie ärztlichem Gerät und Ausstattungsgegenständen für Hilfskrankenhäuser. Aufgelöst wurde im Zuge der Neuordnung auch der Bundesverband für den Selbstschutz. Das Hilfskrankenhaus Lobberich blieb, aber ohne Funktion.

(lp)
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