Nettetal Pfarrer Georg K. sieht manches anders

Nettetal · Auf Anraten seines Anwalts äußerte sich der Geistliche, der in Nettetal tätig war, gestern doch nicht zu den Vorwürfen, sein Patenkind und dessen Bruder missbraucht zu haben. In seinem Schlusswort werde er alles Erforderliche sagen.

 Pfarrer Georg K. im Gespräch mit seinem Verteidiger Dr. Wilhelm Helms aus Hannover. Der Anwalt riet dem Geistlichen ab, mit den Brüdern in einen Streit über die Intensität der Handlungen zu geraten.

Pfarrer Georg K. im Gespräch mit seinem Verteidiger Dr. Wilhelm Helms aus Hannover. Der Anwalt riet dem Geistlichen ab, mit den Brüdern in einen Streit über die Intensität der Handlungen zu geraten.

Foto: Thomas Lammertz

Auch gestern gab es keine Einlassung des wegen Kindesmissbrauchs angeklagten Pfarrers Georg K., der aus Willich stammt. Die wird es wohl im Rahmen der Beweisaufnahme auch nicht mehr geben. Denn sein Verteidiger Dr. Wilhelm Helms aus Hannover erklärte, er habe seinem Mandanten entgegen der vorherigen Ankündigung geraten zu schweigen. Helms fügte hinzu: "Das nehme ich auf meine Kappe." Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in den Jahren 2001 bis 2006, als er als Pfarrer in Nettetal tätig war, sein zu Beginn elfjähriges Patenkind und dessen achtjährigen Bruder in insgesamt 26 Fällen sexuell missbraucht zu haben. Außerdem soll er mit seinem Patenkind Marihuana geraucht haben, darüber hinaus soll der Junge einmal alkoholisiert gewesen sein, heißt es in der Anklage.

Als eine Begründung dafür, dass Pfarrer K. nun doch nicht aussagte, erklärte der Verteidiger, es sei weder Aufgabe des Angeklagten, das Medieninteresse zu befriedigen, noch habe er genügend Zeit gehabt, sich mit seinem Mandanten über die ihm vorgeworfenen Taten zu beraten. Die Kontakte zu Pfarrer K. seien nicht intensiv genug gewesen, bemängelte Helms. Lediglich drei Stunden hätten er und sein Mandant sprechen können, um die ursprünglich 40 Vorwürfe zu durchzugehen. Knapp 30 seien davon zwar nur übriggeblieben, aber das seien immer noch zu viele, um sich eingehend beraten zu können.

Pauschal räumte der Verteidiger des Geistlichen ein, dass der größte Teil der Vorwürfe zutreffe - allerdings sei nicht alles richtig. Etwa die Hälfte der angeklagten Fälle sehe sein Mandant anders. Er habe ihm allerdings geraten, den Brüdern, die Nebenkläger sind, einen Streit über die Intensität der Handlungen zu ersparen. Es sei ohnehin strafrechtlich nicht wesentlich, ob ein Übergriff eine halbe oder anderthalb Stunden angedauert habe. Auch könne man nicht mehr feststellen, ob der Angeklagte Betäubungsmittel zu dem Zweck besorgt hatte, sie mit seinem Patenkind zu konsumieren. Mit einer weiteren Ankündigung war der Verteidiger dann schon fast am Ende seines Vortrags: Das Erforderliche werde sein Mandant "ohne Wenn und Aber" in seinem Schlusswort sagen. Einer weiteren Befragung durch den Richter über Dauer und Umstände der Auslieferungshaft aus Südafrika stellte sich der 56-jährige Angeklagte hingegen. Der Pfarrer war schon seit 2011 per internationalem Haftbefehl gesucht und im Juli vergangenen Jahres nach Deutschland ausgeliefert worden. "Die Zustände im Gefängnis waren nicht vergleichbar mit den Bedingungen, die es hier gibt", sagte der Angeklagte. Zum Teil habe er mit bis zu 100 Gefangenen in einer Zelle gesessen. Er sei dort erkrankt und nicht entsprechend behandelt worden. Die hygienischen Zustände seien schlecht gewesen. Außerdem habe es manches Mal nur trockenes Brot oder "Papp" zu essen gegeben. "Ich bitte, das nicht zu kommentieren", musste der Richter die Zuschauer auffordern, als während der Schilderungen des Angeklagten Gemurmel aus dem Saal zu hören war.

Aus den Jahren 2009 und 2010 wurden darüber hinaus Inhalte der Handymitteilungen verlesen, die vom Anschluss des Angeklagten an eines der Opfer geschrieben wurden. "Für vieles, was ich getan habe, schäme ich mich sehr", war beispielsweise im Handy des Pfarrers zu lesen, der sich zu dieser Zeit schon in Südafrika befand. Er habe sich nicht im Griff gehabt und wisse, dass er Hilfe brauche, hatte er weiter geschrieben.

(RP)
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