Nettetal
Pfarrer K.: Bleibt das Urteil in Kraft?
Pfarrer Georg K. war Anfang Februar wegen teilweise schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 25 Fällen zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen legte Rechtsanwalt Helms Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein. Helms hat nun zwei Wochen Zeit, sich zur Stellungnahme des Generalbundesanwalts zu äußern. Helms rechnet mit einer Entscheidung des zuständigen Senats Mitte bis Ende September. In diesem Revisionsverfahren geht es nicht um um die Schuldfrage, sondern um die Höhe des Strafmaßes. Helms hält eine Haftstrafe von fünf Jahren für seinen Mandanten für angemessen, also ein Jahr weniger als die Zweite Große Strafkammer des Krefelder Landgerichts in ihrem Urteil.
Im April hat Dr. Wilhelm Helms nach Rücksprache mit seinem Mandanten einen Strafverteidiger hinzugezogen, der sich auf Revisionen spezialisiert hat.
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