Prozess in Krefeld Scheren-Attacke im Krankenhaus - Patient beruft sich auf Notwehr

Nettetal/Krefeld · Die Große Strafkammer des Landgerichts Krefeld hat am Donnerstag den Prozess gegen Djamal B. eröffnet. Er soll versucht haben, einen Bekannten im Nettetaler Hospital mit einer Schere zu ermorden. Ihmzufolge handelte er aus Notwehr.

 Auf dem Flur der Notaufnahme des Nettetaler Krankenhauses kam es im August 2016 zu dem Angriff eines Flüchtlings aus Algerien. Dabei wurde ein Flüchtling aus Marokko verletzt.

Auf dem Flur der Notaufnahme des Nettetaler Krankenhauses kam es im August 2016 zu dem Angriff eines Flüchtlings aus Algerien. Dabei wurde ein Flüchtling aus Marokko verletzt.

Foto: Busch Franz-Heinrich sen.

War es ein Mordversuch oder Notwehr? Wie es zum Angriff mit einer Schere im Nettetaler Krankenhaus im August 2016 kam, das bleibt auch nach der Aussage des Angeklagten Djamal B. und seines Opfers Mohammed T. unklar. Beide schilderten gestern den Ablauf der Tat, bei der Mohammed T. so schwer am Hals verletzt wurde, dass er zwei Tage lang auf der Intensivstation lag, sowie den vorherigen Streit vollkommen gegensätzlich.

Gestern hat die zweite Große Strafkammer des Landgerichts Krefeld den Prozess gegen den in Nettetal lebenden Algerier Djamal B. (32) eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mordversuch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor. Der Angeklagte soll den Marokkaner Mohammed T. im Krankenhaus Nettetal mit einer 20 Zentimeter langen, spitzen Schere angegriffen und mehrfach in Kopf und Hals gestochen haben. T. sei die Flucht in anderes Zimmer gelungen, dort hielt er blutend die Tür zu — erst dann habe der Angeklagte seine Tötungsabsicht aufgegeben.

Der Angeklagte bei Prozessauftakt im Krefelder Landgericht

Der Angeklagte bei Prozessauftakt im Krefelder Landgericht

Foto: Buschkamp, Daniela

An den Kampf im Krankenhaus kann sich Djamal B. nach eigener Aussage nicht mehr genau erinnern: "Ich stand unter Schock." Er schilderte, dass er Angst vor Mohammed T. gehabt habe und zur Verteidigung eine Schere im Krankenhaus an sich genommen habe. B. ließ dort seine Wunden behandeln, die ihm T. kurz zuvor bei einem Streit auf offener Straße zugefügt habe.

Die Männer haben sich nach Aussage des Angeklagten in einer Flüchtlingsunterkunft kennengelernt, hatten losen Kontakt, den der Algerier aber abbrechen wollte. "Ich wusste, dass er kriminell und bereits im Gefängnis war. Ich wollte nichts mehr mit ihm zu tun haben", sagte er vor Gericht. T. habe ihm nachts "um 2, 3 Uhr" telefonisch zu einem Treffen aufgefordert. Der Angeklagte sei nur hingegangen, weil er den Kontakt endgültig beenden wollte, Mohammed T. sollte seine Daten aus dem Handy löschen. Dabei eskalierte der Streit vor dem Hotel Majestic: T. habe ihn direkt angegriffen und mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen, beide gingen zu Boden. Der Angeklagte habe den Angriff bei der Polizei anzeigen wollen, T.s Handy habe er behalten. Während der Behandlung im Hospital habe ihn die Freundin des Marokkaners angerufen und gebeten, auf die Anzeige zu verzichten. Als eine Krankenschwester Besuch ankündigte, "wusste ich, dass es nur Mohammed sein konnte und wollte mich verteidigen", sagte Djamal B.

Mohammed T., der auch als Nebenkläger auftritt, bezeichnete den Angeklagten nur als "losen Bekannten", den er am Abend zufällig auf der Straße getroffen habe. Zu der Prügelei sei es gekommen, als der andere ihm mit einem Stein und einem Küchenmesser bedrohte und Geld von ihm verlangte. Er habe ihn nur mit der Bierflasche geschlagen, um sich zu verteidigen, sei dann weggelaufen. Zuhause habe er bemerkt, dass sein Handy fehlte. Der Angeklagte habe ihn damit angerufen und ins Hospital bestellt; dort wollte er ihm das Mobiltelefon zurückgeben. Mit dem Taxi sei er dorthin gefahren, habe den Fahrer noch gebeten zu warten, da er nur kurz sein Handy holen wollte.

Als die Männer sich trafen, habe Djamal ihn mit der verborgenen Schere attackiert und verfolgt. "Überall war Blut", erinnert sich der Marokkaner. Er habe Angst um sein Leben gehabt und sich in einem Behandlungsraum verschanzt.

Die Verhandlung wird am 27. März fortgesetzt. Dann werden Zeugen wie die Freundin von Mohammed T. und Mitarbeiter des Krankenhauses Nettetal gehört.

Anmerkung der Redaktion: Normalerweise lassen wir Blaulicht-Meldungen nicht kommentieren, aber bei diesem Artikel hatten wir aus Versehen das Kommentarfeld geöffnet. Zur Transparenz lassen wir die Kommentare stehen, haben die Diskussion aber inzwischen geschlossen.

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