Nettetal Scheren-Attacke könnte Mordversuch sein

Nettetal · Bisher muss sich ein 32-jähriger Asylbewerber wegen versuchten Totschlags verantworten

Vor der Zweiten Großen Strafkammer des Krefelder Landgerichts ist gestern das Verfahren wegen versuchten Totschlags fortgesetzt worden. Der Angeklagte lebte zur Tatzeit als Asylbewerber Nettetal. Ihm wird vorgeworfen, im vergangenen August einen 31-Jährigen im Nettetaler Krankenhaus mit einer Schere verletzt zu haben.

Die Schwurgerichtskammer hat nun den Hinweis gegeben, dass möglicherweise auch eine Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Betracht kommt. Bisher wirft der Staatsanwalt dem Mann lediglich versuchten Totschlag vor. Das Gericht wies gestern darauf hin, dass man die Tat aber auch unter dem Gesichtspunkt der Heimtücke betrachten könne - damit wäre ein Kriterium für versuchten Mord erfüllt.

Der heute 32-Jährige Angeklagte bestreitet weiterhin, dass er seinen Bekannten töten wollte. Die beiden Männer hatten sich schon einige Stunden zuvor in der Tatnacht getroffen und sich gestritten. Beide hatten bisher den jeweils anderen als Angreifer geschildert.

Erst nach diesem Streit, als sich beide Männer im Nettetaler Krankenhaus aufhielten, kam es zu dem Angriff mit der Schere. Streitpunkt soll das Handy des Opfers gewesen sein, das sich zu diesem Zeitpunkt im Besitz des Angeklagten befunden haben soll.

Die beiden Männer kannten sich aus einer Unterkunft für Asylbewerber. Der Angeklagte hat bisher immer angegeben, er habe schon lange den Kontakt zu dem ehemaligen Mitbewohner abbrechen wollen, weil dieser kein gesetzestreuer Bürger sei. Der 31-Jährige habe sich etwa damit gebrüstet, dass er in Deutschland bleiben dürfe, obwohl er hier bereits Straftaten begangen hatte und auch in seiner Heimat im Gefängnis gesessen habe. Er habe ihn auch immer wieder angerufen, so auch in der besagten Nacht im vergangenen Sommer.

Dem Treffen vor einem Nettetaler Hotel habe der Angeklagte zugestimmt, um sicherzugehen, dass der Bekannte seine Telefonnummer endgültig aus dem Handy löscht. Es sollte lediglich ein Gespräch geben. Darin wollte er ihn auffordern, ihn in Zukunft in Ruhe zu lassen. Was genau der andere von ihm in der Nacht wollte, wisse er nicht. Am Treffpunkt vor dem Hotel Majestic habe der 31-Jährige ihn dann mit einer abgebrochenen Bierflasche angegriffen und schwer verletzt. Als er ihm dann noch ins Krankenhaus folgte, habe der Angeklagte in Panik eine Schere gegriffen und aus Angst vor weiteren Misshandlungen zugestochen.

Das Opfer hatte die Vorgeschichte anders geschildert. Er sei es gewesen, der vom Angeklagten vor dem Hotel mit einem Stein geschlagen und verletzt wurde. Im Krankenhaus habe er sich lediglich sein Handy zurückholen wollen, das der Angeklagte bei der Auseinandersetzung eingesteckt hatte.

Die Verhandlung wird mit weiteren Zeugen fortgesetzt. Weitere Termine sind bis Mai geplant.

(bil)
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