Nettetal Scheren-Attacke: Urteil könnte am Montag fallen

Nettetal · Im Prozess wegen versuchten Totschlags hat das Landgericht gestern mehrere Beweisanträge abgelehnt. Ein Asylbewerber aus Nettetal wird beschuldigt, einen Bekannten im Nettetaler Krankenhaus mit einer Schere attackiert zu haben.

Seine Verteidigerin hatte beantragt, mehrere Gutachten einzuholen. Sie hielt ein ethnologisches und ein psychiatrisches Gutachten für notwendig. Außerdem benötige man einen algerischen Strafrechtswissenschaftler, um die Hintergründe besser nachvollziehen zu können. Das Gericht hielt die Einschaltung von Sachverständigen allerdings für nicht notwendig, sie seien ungeeignet zur Beweisfindung.

Alle geladenen Zeugen sind inzwischen gehört worden. Möglicherweise könnte das Urteil schon am kommenden Montag gesprochen werden. Der 32-jährige Angeklagte sollte sich ursprünglich wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verantworten. Während der Beweisaufnahme erteilte der Vorsitzende den Hinweis, dass auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes nicht auszuschließen sei.

Im August 2016 hatte der Angeklagte auf einen anderen Asylbewerber eingestochen und ihn schwer verletzt. Das hat er eingeräumt; er nennt Panik als Motiv. Er habe damit einem Angriff des 31-Jährigen zuvorkommen wollen. Dieser habe ihn einige Stunden zuvor mit einer Bierflasche geschlagen, so dass er ins Hospital musste. Da der 31-Jährige ihn bis ins Krankenhaus verfolgte, habe er Angst vor einem Angriff gehabt und zur Verteidigung eine Schere aus dem Behandlungszimmer genommen.

(bil)
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