Nettetal Unternehmer zu einer Geldstrafe verurteilt

Nettetal · Das Krefelder Amtsgericht hat einen Geschäftsmann aus Nettetal wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt, Bankrotts und Insolvenzverschleppung verurteilt. Er muss eine Geldstrafe von 6000 Euro zahlen. Sein Anwalt hatte einen Freispruch beantragt.

Am zweiten Verhandlungstag und nach Anhörung eines Gerichtsvollziehers stand für Richterin und Staatsanwalt fest: Der von dem Angeklagten für seine GmbH eingesetzte Geschäftsführer war nur Strohmann. Dieser sei nur pro forma eingesetzt worden, habe aber tatsächlich lediglich Baguettes geschmiert und verkauft. Zu den Büroräumen habe er keinen Zutritt gehabt. Es sei der Angeklagte gewesen, der Entscheidungen traf und die Pflichten der Firma wahrnahm. Somit sei er dafür verantwortlich, dass für eine Arbeitnehmerin kein Lohn gezahlt und trotz Zahlungsunfähigkeit kein Insolvenzantrag gestellt wurde. Auch sei ihm zuzuschreiben, dass ein im Eigentum der Firma stehendes Wohnmobil verschwand. Und es sei die Pflicht des Angeklagten gewesen, Handelsbücher zu erstellen.

Der Verteidiger sagte, er teile die Wertung der Staatsanwaltschaft nicht. Der heute 71-Jährige, der als Geschäftsführer auf den Papieren stand, habe aus eigenem Interesse zulasten des Angeklagten ausgesagt. Auf diese Angaben hätte sich der Insolvenzverwalter nicht verlassen dürfen. Somit sei dessen belastende Aussage nichtig. Es gebe keine Nachweise über eine tatsächliche Geschäftsführertätigkeit des 54-Jährigen, der auf Kosten der Staatskasse freigesprochen werden müsse. Das sah das Gericht anders.

(bil)
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