Nettetal
Vergnügungsstätten für Gebiet "Nördlich Rosental" zulässig
Der Rat der Stadt Nettetal hat am 5. Juli die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplanes Lo-199 "Nördlich Rosental" beschlossen. Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtteils Lobberich südlich der ehemaligen Bahntrasse (jetzt "Bahnradweg") und nördlich der Straße Rosental, die von der Wevelinghover Straße nach Westen abzweigt. Die Änderung des Bebauungsplanes Lo-199 "Nördlich Rosental" soll die Zulässigkeiten von Vergnügungsstätten entsprechend der Vorgaben der heute geltenden Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie des Ratsbeschlusses zum Rahmenplan "Spielhallen" eindeutig regeln. Da die Grundzüge der Planung nicht berührt, sondern im Sinne einer Präzisierung neu gefasst werden, wird die Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt.
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