Nettetal Wenn die Mutter unter 18 ist

Nettetal · Das Nettetaler Jugendamt hat bei 83 Kindern die Vormundschaft übernommen

Nein, ihr Kind hergeben will sie nicht: Es sei ein Missverständnis und ein Fehler des Gerichts, ihr das Sorgerecht zu entziehen, wehrt sich die junge Frau. "Genau solch eine Reaktion erlebe ich immer wieder, wenn ich als vom Gericht bestellter Vormund zu einer minderjährigen Mutter komme", schilderte Claudia Gorgs vom Nettetaler Jugendamt. Wie ihre Arbeit in Sachen Sorgerecht und Vormundschaft aussieht, erläuterte die Sozialarbeiterin am Mittwochabend im Jugendhilfeausschuss im Rathaus.

"Ein Amtsvormund hat praktisch alle Elternfunktionen", hob Gorgs die Bedeutung der Aufgabe hervor. Zusammen mit ihrer Kollegin Anke Mülhausen ist sie beim Jugendamt für Vormundschaften zuständig. "Wir haben zurzeit 83 Mündel." Dabei seien die einzelnen Fälle recht unterschiedlich gelagert, eine Vormundschaft könne auch nur für einen Teilbereich des elterlichen Sorgerechts gelten.

Bei minderjährigen unverheirateten Müttern tritt die so genannte Amtsvormundschaft für das Kind automatisch ein, was im Amtsdeutsch heißt: "Das Jugendamt wird kraft Gesetz Vormund, bis die Mutter volljährig ist." Vier solcher Fälle sind in Nettetal registriert. Für die Sozialarbeiterinnen gelte stets das Prinzip, "die Eltern mit ins Boot zu nehmen, Vertrauen aufzubauen". Nicht einfach, vor allem wenn in heiklen Fällen Eltern das Sorgerecht entzogen wird, weil "Krankheit oder Gewalt mit im Spiel" sei.

"Grundsätzlich müssen wir vielfach kooperieren, etwa mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes, mit Ärzten oder Behörden, immer häufiger auch mit Ausländerbehörden." Denn die Zahl von Fällen mit Fluchthintergrund nehme zu. Mehr als ein Drittel der 83 Mündel - insgesamt 35 - stammten aus dem Ausland, seien zum Beispiel unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Dabei achtet man im Jugendamt darauf, dass den beiden Sozialarbeiterinnen jeweils nicht mehr 50 Vormundschaften übertragen werden. Sonst sei das nicht praktikabel, meinte Gorgs, bei dem einen Kind sei beispielsweise ein viel häufigerer Kontakt nötig als bei einem anderen.

Informationen zum Thema Vormundschaft gibt's im Nettetaler Jugendamt im Rathaus in Lobberich, Doerkesplatz 11, Telefon 02153 / 8980.

(jobu)
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