Nettetal Zwei Bewährungsstrafen nach Betrug

Nettetal · Für Kurt S. gab es eine Strafe in Höhe von zwei Jahren, für seine Frau Christa S. ein Jahr und zehn Monate. Der Nettetaler bereute vor Gericht seine Taten

Zwei Jahre für den Angeklagten Kurt S., ein Jahr und zehn Monate für seine mitangeklagte Ehefrau Christa S. - beides auf Bewährung: Dieses Urteil erging gestern im Prozess vor dem Krefelder Landgericht gegen ein Nettetaler Ehepaar wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Es soll mehrere Anleger um teils sechsstellige Geldbeträge geprellt haben. In seinem Schlusswort sagte der Angeklagte: "Das alles tut mir furchtbar, furchtbar leid."

Die Kammer schloss sich im Strafmaß dem Staatsanwalt an. Dessen Plädoyer fiel gestern kurz aus: Nach den Geständnissen der Angeklagten stehe fest, dass die Gelder, die angeblich für Anlagegeschäfte verwendet werden sollten, dem laufenden Geschäftsbetrieb von Kurt S. zugeführt wurden: "Zinsbescheide wurden nur zu dem Zweck ausgestellt, den Schein zu wahren." Die Ehefrau Christa S. habe Einblick in die Geschäfte gehabt, ihr Part sei in der Verwaltung und organisatorisch im Hintergrund gewesen. Alle Zeugen hätten Kurt S. gut gekannt, ein Zeuge sogar seit 50 Jahren. Nur zu Beginn habe der Angeklagte Zinsen bezahlt - teils nur auf Drängen der vermeintlichen Anleger - später nicht mehr. Insgesamt gehe es um neun Taten des gewerbsmäßigen Betrugs, mit einem "Vermögensverlust hohen Ausmaßes" für die Geschädigten. Zudem habe Kurt S. keine Erlaubnis zum Tätigen solcher Geldgeschäfte besessen. Die Zeugen seien leider leichtgläubig gewesen, ihr langjähriges Vertrauen sei ausgenutzt worden. Im Strafmaß berücksichtigte der Staatsanwalt neben der Geständigkeit der Angeklagten ihr hohes Alter und dass beide nicht vorbestraft seien. Strafmildernd wirke sich zudem aus, dass für die acht Jahre zurückliegenden Taten teilweise eine Schadenswiedergutmachung erfolgt sei. Das von ihm geforderte Strafmaß sei zur Bewährung auszusetzen, da keine Wiederholungsgefahr gegeben sein und das Paar finanziell am Ende sei.

Ute Steinbrenner, die Anwältin des Angeklagten, schloss sich dem ebenso an wie der Anwalt von Christa S., Stefan Tierel. Dieser forderte jedoch ein Jahr und sechs Monate Haft, da seine Mandantin weniger in die Geldgeschäfte involviert gewesen wäre.

Die Kammer folgte dem Staatsanwalt, setzte beide Strafen für vier Jahre zur Bewährung aus und ordnete die Einziehung der 388.500 Euro Schadenssumme an.

(eva)
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