Nettetal Zwei Monate Haft für Nettetaler

Nettetal · Das Amtsgericht Krefeld sieht es als erwiesen an, dass der 34-Jährige einen Mitgefangenen schlug. Er habe nicht putzen wollen

Das Krefelder Amtsgericht hat einen Mann aus Nettetal wegen Körperverletzung zu zwei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige einem Mithäftling in Willich mit der Faust ins Gesicht schlug. Dass er ihn auch würgte, bestätigte sich nicht.

Der Angeklagte stritt hartnäckig ab, den 37-Jährigen angegriffen und verletzt zu haben. "Das klingt ja so, als ob ich ihn abschlachten wollte", sagte er zur Anklageschrift. Es habe lediglich Beleidigungen und eine Rangelei gegeben, gab er an und hatte Schwierigkeiten, sein aufbrausendes Temperament zu zügeln. Immer wieder fiel er den Beteiligten ins Wort. Grund des Streits sei gewesen, dass der Mithäftling an dem Tag nicht putzen wollte, obwohl er an der Reihe war. Mit drei Gefangenen in einer Zelle falle nun einmal Putzarbeit an, da habe man sich abwechseln müssen. "Wir hatten ja keine Frau da, da mussten wir das selber in die Hand nehmen", schilderte der Angeklagte das Dilemma aus seiner Sicht. Der für den Putzdienst eingeteilte Mitinsasse habe an dem Morgen aber nicht aufstehen wollen. Da für ihn Sauberkeit "das Maß aller Dinge" ist, sei er wütend geworden. Zugeschlagen habe er aber nicht.

Ein weiterer Häftling schilderte im Zeugenstand, dass der Angeklagte mit der Faust ausholte und in Richtung Bett schlug. Auch der 37-Jährige sprach von einem Faustschlag. Der Angeklagte habe sich genähert, als er noch auf dem Bett lag. Zuvor sei er von dem Jüngeren aufgefordert worden, zu putzen. Das habe er auch machen wollen, allerdings erst später. Es sei noch früh gewesen und er habe noch schlafen wollen. Der Angeklagte dagegen habe gerne andere herumkommandiert. Erst nach dem Schlag habe er sich gewehrt, bei der Rangelei sei eine Tasse zerbrochen und habe ihn verletzt. An Würgemale, die ein Arzt später bei dem 37-Jährigen feststellte, konnte er sich nicht mehr erinnern. Sowohl der Vertreter der Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigerin hatten einen Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(bil)
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