Neukirchen-Vluyn Anlieger dürfen auf Zuschüsse hoffen

Neukirchen-Vluyn · Wenn die Politik heute zustimmt, könnten in den nächsten Jahren 125.000 Euro Fördergelder für Maßnahmen zur Verfügung stehen, mit denen Fassaden, Dächer, Höfe und Gärten im Dorf Neukirchen erneuert und verschönert werden.

Wenn die Politik heute zustimmt, können Hausbesitzer im Dorf Neukirchen künftig Fördergelder für die Wiederherstellung oder Verschönerung von Fassaden, Dächern, Höfen und Gärten beantragen. Hintergrund ist das "Integrierte Handlungskonzept" (IHK) für den Neukirchener Ortskern. Darin heißt es: "Das Erscheinungsbild des Ortskerns sowie dessen Attraktivität und Image sollen neben den Maßnahmen der Stadt im öffentlichen Raum unter anderem durch Maßnahmen im privaten Bereich aufgewertet werden." Immer vorausgesetzt, das Grundstück liegt innerhalb der Grenzen des IHK-Bereiches.

Bevor das möglich wird, müssen heute die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses zustimmen. Wenn das Land die Förderung dann auch bewilligt, könnten in den Haushaltsjahren 2017 bis 2021 insgesamt 125.000 Euro für das Hof- und Fassadenprogramm verwendet werden.

Sollte alles so klappen wie geplant, haben Hausbesitzer, aber unter Umständen auch Mieter, die Möglichkeit, den Antrag auf einen Zuschuss zu stellen. Eine erste Anlaufstelle wäre, wie auch in anderen Fragen rund um das IHK, das "Arbeitszimmer" im Gebäude Hochstraße 11. Außerdem können die Unterlagen dann auf der Internetseite www.dorf-neukirchen.de/ihk heruntergeladen werden.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, für eine Maßnahme an der Fassade, am Dach oder im Hofbereich Zuschüsse zu beantragen, sollte sich erst einmal von einem Architektur- oder Ingenieurbüro beraten lassen. Die anfallenden Beratungskosten sind ebenfalls förderfähig. Eine Übersicht der Unterlagen, die mit dem Antrag eingereicht werden müssen, finden Interessierte bereits unter den Dateien im Ratsinformationssystem unter "FAQ" (Häufig gestellte Fragen).

Nicht förderfähig sind beispielsweise Maßnahmen, die vor der Bewilligung schon begonnen haben oder bereits abgeschlossen sind oder jene, "denen planungs-, bauordnungs- oder denkmalrechtliche sowie privatrechtliche Belange entgegenstehen", heißt es in dem Merkblatt. Wer mehrere Immobilien im Bereich des IHK Dorf Neukirchen besitzt, muss dennoch für jede einzelne einen gesonderten Antrag einreichen.

Doch wie viel Geld kann der Antragsteller in Anspruch nehmen? Dazu heißt es in den Unterlagen der Stadt: "Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten, jedoch nicht mehr als maximal 30 Euro je Quadratmeter herzurichtender Fläche." Die Kosten müssen außerdem über einer Bagatellgrenze von 1000 Euro liegen.

Etwas Papierkram gehört auch dazu. Wer die Förderung in Anspruch nimmt, muss der Verwaltung die Originalrechnungen und Zahlungsbelege der Kosten vorlegen, außerdem müssen die umgesetzten Maßnahmen mit Fotos dokumentiert werden. Die Nutzungsrechte dieser Dokumentation gehen übrigens an die Stadt über, die sie in ihrer Öffentlichkeitsarbeit verwenden darf. Schließlich sollen die positiven Ergebnisse des IHK auch gezeigt werden.

(s-g)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort