Neukirchen-Vluyn Die Stadt erhöht ihre Gebühren

Neukirchen-Vluyn · Wer heiraten, seinen Namen ändern, eine eidesstattliche Versicherung abgeben oder eine Sterbeurkunde beantragen möchte, muss bald tiefer in die Tasche greifen.

Die Stadt Neukirchen-Vluyn möchte ihre Verwaltungsgebühren teilweise deutlich erhöhen. Darüber wird im kommenden Hauptausschuss am Mittwoch, 9. März, beraten. In der Vorlage für die Sitzung erläutert die Verwaltung, dass gemäß des Gebührengesetzes NRW Kommunen "nunmehr in ihrem Aufgabenbereich für Amtshandlungen eigene Gebührenordnungen" erlassen könnten. Einige kreisangehörige Kommunen wie Hamminkeln, Kamp-Lintfort, Dinslaken, Voerde, Hünxe und Moers hätten bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. "Eine kreiseinheitliche Regelung wird hier jedoch voraussichtlich - trotz Intervention des Kreises Wesel- nicht zustande kom-men", heißt es in der Vorlage. Die Verwaltung schlägt vor, die Option, eigene Gebührensätze für den Bereich Personenstandswesen festzusetzen, ebenfalls umzusetzen.

Was heißt das nun konkret? Manche Leistungen der Verwaltung werden deutlich teurer, andere verändern sich kaum. Ein paar Beispiele: Die nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung kostete bislang 40 Euro, künftig sollen es 108 Euro sein. Eine Sterbeurkunde zu beantragen, verteuert sich von bislang zehn Euro auf 15 Euro. Termine für Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung kosten bislang 66 Euro, demnächst sollen es 100 Euro sein.

Hauptsächlich beziehen sich die Änderungen auf das Personenstandswesen. Die Verwaltung rechnet vor, dass damit im Jahr rund 11.500 Euro mehr in die Kassen der Stadt gelangen.

Der Ausschussvorlage ist auch eine Übersicht der entsprechenden Gebühren in anderen Städten und Gemeinden des Kreises Wesel beigefügt. Sollte die neue Satzung durchkommen, wäre Neukirchen-Vluyn bei vielen Gebührenleistungen Spitzenreiter in der Region.

Es gibt allerdings eine mildernde Klausel. Die Verwaltung verweist darauf, dass die gesetzliche Grundlage "Billigkeitsmaßnahmen" vorsieht. Demnach können Gebühren und Auslagen ganz oder teilweise erstattet werden, "insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten", heißt es in der von Bürgermeister Harald Lenßen unterschriebenen Vorlage.

Ob die Ratsfraktionen die Pläne zur Gebührenerhöhung durchwinken oder kritisieren werden, ist noch offen. Sowohl die SPD-Fraktionsvorsitzende Elke Buttkereit als auch der Fraktionsvize der CDU, Heiko Haaz, erklärten, die Inhalte des Hauptausschusses seien in ihren Fraktionen noch nicht diskutiert worden. Eine eindeutige Meinung zu den Plänen hat sich allerdings schon Klaus Wallenstein gebildet, der Fraktionsvorsitzende von NV AUF geht's. Er hält die Erhöhungen in keiner Weise für gerechtfertigt. "Ich hätte ja noch Verständnis dafür, wenn hier Materialkosten, etwa für Papier, berechnet werden. Aber die Verwaltung lässt einfach zusätzliche Arbeitszeiten in die Berechnung einfließen." Das hält Wallenstein für reine Willkür. "Wir sehen nicht ein, dass die Bürger doppelt bezahlen müssen, schließlich finanzieren sie über ihre Steuern bereits die Dienstleistung im Rathaus."

Die Unterlage kann eingesehen werden unter

www.neukirchen-vluyn.de

(s-g)
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