Neukirchen-Vluyn
Florenz: EU schützt die Rechte von Flugreisenden
Zum einen hätten diese entweder Anspruch auf Erstattung der Flugkosten oder alternativ auf Weiterbeförderung. Florenz weiter: "Daneben besteht das Recht auf Entschädigungszahlungen. So steht Passagieren bei einer mehr als dreistündigen Verspätung ein Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250 Euro und mehr zu, in Abhängigkeit von der Flugstrecke. Während der Wartezeit muss sich die Fluggesellschaft auch um die Reisenden kümmern: Mahlzeiten und Erfrischungen, sowie eine Hotelunterbringung falls eine Übernachtung notwendig ist. Außerdem dürfen die Reisenden zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails führen, um Familie und Freunde über die Verspätung oder Flugprobleme zu informieren."
Sollte am Ende der Reise Ihr Gepäck nicht ankommen, beschädigt sein oder verspätet ankommen, sei nach dem EU-Recht ebenfalls für eine Regelung gesorgt. "Es besteht Anspruch auf Entschädigung von der Fluggesellschaft in Höhe von bis zu circa 1220 Euro", so der Europaabgeordnete.
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