Chemikalienfund in Neukirchen-Vluyn Für eine Bombe hätte nichts gefehlt

Duisburg · Die Staatsanwaltschaft hat eine Erklärung zu ihren Ermittlungen in Sachen Chemikalienfund in Neukirchen-Vluyn abgegeben. Mit den vorgefundenen Materialien hätte eine Bombe gebaut werden können, einen salafistischen Hintergrund gibt es nicht. Auch in Bonn gab es eine Durchsuchung - ohne Erfolg.

Neukirchen-Vluyn: Ermittler suchen Spuren an Sprengstoff-Garage
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Ermittler suchen Spuren an Sprengstoff-Garage

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Foto: Christoph Reichwein

Die Staatsanwaltschaft in Düsseldorf hat inzwischen die Ermittlungen nach dem Chemikalienfund in Neukirchen-Vluyn übernommen. In einer Erklärung vom Mittwoch heißt es, dass zumindest der Anfangsverdacht zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bestehen würde. Nach dem bisherigen Erkenntnissen der Polizei befand sich unter den aufgefundenen Gegenständen kein funktionsfähiger Sprengkörper. Es waren jedoch alle Materialien für die Herstellung eines solchen vorhanden. Warum die Beschuldigten die Chemikalien besessen haben, ist derzeit noch unklar. Bisher haben sich keine belastbaren Hinweise auf salafistische oder islamistische Bezüge der Beschuldigten ergeben, heißt es. Es gebe bislang keine Hinweise auf eine konkrete Anschlagsplanung.

Bei einer Durchsuchung der der Weseler Polizei am 10. Mai 2017 sind in der Garage eines 24-jährigen Deutsch-Polen aus Neukirchen-Vluyn Gegenstände aufgefunden worden, die zur Herstellung von Sprengmitteln geeignet sind. Im Zuge der Ermittlungen durchsuchten Polizisten weitere Wohnungen und stellten Diebesgut sowie Computer, Handys und weitere Chemikalien und Gegenstände zum Bau von Sprengmitteln sicher.

Bomben-Material in Neukirchen-Vluyn gefunden
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Bomben-Material in Neukirchen-Vluyn gefunden

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Foto: Alyssa Pannwitz

Außerdem nahmen die Beamten zwei weitere Tatverdächtige, einen 27-jährigen Deutschen und einen 34-jährigen Iraker fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kleve ordnete der zuständige Richter gegen alle drei Untersuchungshaft wegen des Verdachtes der Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion und wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz an. Bei dem 27-Jährigen kommt ein Verstoß gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz dazu, denn bei ihm fanden die Beamten Kurz- und Langwaffen sowie Munition. Diese hatte er als Jäger teilweise im legalen Besitz mit der dazu gehörenden Waffenbesitzkarte.

Der mutmaßliche Besitzer der Chemikalien und USBV-Bestandteile macht bisher keine Aussagen zur Herkunft der Gegenstände oder zur Motivation für den Besitz. Die Beamten haben zwischenzeitlich auch eine Wohnung und ein Lager in Bonn durchsucht, heißt es in der Erklärung. Dort hatte einer der Beschuldigten Chemikalien legal bestellt. Der Geschäftsraum ist inzwischen durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wieder frei gegeben worden.

(siev)
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