Neukirchen-Vluyn Halten gefährlicher Hunde wird teuer

Neukirchen-Vluyn · In keiner anderen Kreiskommune gibt es, bezogen auf die Anzahl der Einwohner, so viele gefährliche Hunde wie in Neukirchen-Vluyn. Durch eine drastische Anhebung der Steuer soll sich das ändern. Auch die Hundesteuer allgemein steigt.

Hundehalter in Neukirchen-Vluyn müssen im nächsten Jahr tiefer in die Tasche greifen. Die Sätze für die Hundesteuer sollen um jeweils zehn Euro angehoben werden. Wer ein einziges Tier hält, zahlt künftig 100 statt bisher 90 Euro, wer zwei Hunde hat, zahlt 110 (statt bisher 100) Euro je Tier, der Satz für drei und mehr Hunde steigt von 130 auf 140 Euro je Tier. In der nächsten Woche soll der Haupt- und Finanzausschuss die Änderung der Hundesteuersatzung beschließen.

Dass diese Anfang 2016 geändert werden soll, ist grundsätzlich allerdings schon im Rahmen des Haushaltssicherungskonzept im März 2014 entschieden worden. Damals war auch von einer Anhebung der Steuer für "gefährliche Hunde" von 150 auf 160 Euro die Rede gewesen. Insgesamt sollten durch die Anhebungen 19 000 Euro zusätzlich in die Stadtkasse kommen.

In der Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Verwaltung allerdings die "gefährlichen Hunde" nochmals genauer in den Blick. Dazu zählen nach dem Landeshundegesetz "Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden". Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Steuer für gefährliche Hunde nicht auf 160, sondern gleich auf 500 Euro hochschrauben - also auf mehr als das Dreifache des jetzigen Betrags. Anlass dazu bietet eine kreisweite Statistik für das Jahr 2014, nach der Neukirchen-Vluyn "bezogen auf die Auswertung Einwohner je Hund führend in der Haltung der gefährlichen Hunde ist". Insgesamt 16 gefährliche Hunde weist die Statistik in der Stadt aus - einen auf 1800 Einwohner. In den anderen Kommunen des Kreises liegt die Quote höher.

Die Fachleute im Rathaus gehen davon aus, dass der vergleichsweise geringe Steuersatz von 150 Euro für gefährliche Hunde dafür ausschlaggebend ist. Laut der Statistik erheben fünf Kommunen "keinen Steuersatz" für gefährliche Hunde (was heißen soll, dass der normale Satz für einen Hund gilt), in den anderen aufgeführten Kommunen ist die Steuer für gefährliche Hunde aber deutlich höher als in Neukirchen-Vluyn.

Das Ordnungsamt hält die drastische Erhöhung des Steuersatzes "aus ordnungsrechtlicher Sicht" für geboten. Sie solle "die Möglichkeit einer möglichen Zuwanderung (Scheinanmeldung) wegen eines geringeren Steuersatzes nach Neukirchen-Vluyn unterbinden und die Haltung von gefährlichen Hunden eindämmen". Es komme tatsächlich vor, dass Halter gefährlicher Hunde gezielt in Kommunen mit geringem Steuersatz ziehen, sagte gestern Frank Grusen, Pressesprecher der Stadt. Auch komme es vor, dass Hunde zum Schein bei Verwandten angemeldet werden, die in einer "billigen" Stadt lebten.

Grusen widersprach Gerüchten, dass die Stadt über die Steuererhöhung "Kosten für Flüchtlinge" kompensieren wolle. "Durch die Erhöhung der Steuer von 150 auf 500 Euro kommen wir bei 16 Hunden auf Mehreinnahmen in Höhe von 5600 Euro", rechnete er gestern vor. "Damit kämen wir in der Flüchtlingshilfe nicht weit." Es gehe einzig und allein darum, die Zahl gefährlicher Hunde über die Höhe der Steuer zu steuern. "Das Landeshundegesetz bietet diese Möglichkeit."

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort