Neukirchen-Vluyn In Hochkamer bald mehr Platz für Wintergärten?

Neukirchen-Vluyn · Bürger aus Hochkamer hatten am Donnerstagabend Gelegenheit mit der Verwaltung über die geplante Änderung der Ortssatzung im Rahmen eines ordentlichen Anhörungsverfahrens zu sprechen. Die Stadt möchte, wie Bauordnungsamtsleiter Ludwig Knoblach erläuterte, Bürgern mehr Flexibilität bei der Erweiterung ihrer Häuser geben.

Wie von der Verwaltung dargestellt, hätten Bürger aus Hochkamer, die Probleme bei der Erweiterung ihrer Häuser hatten, eine entsprechende Satzungsänderung angeregt. Bislang darf die festgelegte Bauzone von 20 Meter Tiefe nur mit Bauten von maximal 14 Meter Länge bebaut werden. Das führte dazu, dass etliche Bürger des Dorfes keinen Wintergarten bauen durften, weil dadurch die Gesamtlänge ihres Hauses die bislang festgelegten 14 Meter überschritten hätte.

Aufgrund von entsprechenden Bürgereingaben hatte sich der Stadtentwicklungsausschuss mit dem Thema befasst. Darauf hin hatte die Verwaltung einen Änderungsvorschlag erarbeitet, zu dem Bürger jetzt Stellung nehmen konnten.

Der Entwurf sieht vor, dass künftig Baukörper bis 20 Meter Tiefe errichtet werden können. Die Fraktion der Grünen hatte begrüßt, dass der Bau von Wintergärten erleichtert werden sollte, aber Befürchtungen geäußert, dass massive 20 Meter lange Baukörper Nachbarn beinträchtigen könnten.

Ein Bürger aus Hochkamer regte an, eine spezielle Regelung für Wintergärten zu erarbeiten, wie sie in verschiedenen Kommunen Nordrhein-Westfalens bereits beschlossen worden seien. Er schlug vor, dass Wintergärten und Terrassenüberdachungen unabhängig von der Länge des bestehenden Baukörpers genehmigungsfähig sein sollten, die die rückwärtige Grenze der Bauzone um nicht mehr als vier Meter überschritten.

Der Stadtentwicklungsausschuss berät am 18. November weiter. Die neue Satzung soll voraussichtlich im Mai in Kraft treten.

(RP)
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