Moers Mann zündet Sperrmüll an: Bewährungsstrafe

Moers · Der Beschuldigte kann sich nicht mehr an die Tat in Neukirchen-Vluyn erinnern. Das Feuer beschädigt ein Auto.

In Schlafanzug und Pantoffeln ging ein Mann aus Neukirchen-Vluyn im April auf die Straße, um Sperrmüll anzuzünden. Der 48-Jährige sollte sich wegen Brandstiftung vor dem Moerser Schöffengericht verantworten. Er konnte sich jedoch nicht erinnern.

Die Tat hätte schwere Folgen haben können, hätte nicht ein Passant zufällig beobachtet, dass der Sperrmüll an der Führmannstraße in Flammen aufging. In der Nacht war er von einem Besuch spät heimgekehrt und hatte außer dem Feuer noch gesehen, dass der Angeklagte weglief. Er stellte den Mann, der soeben noch einen Benzinkanister in ein Gebüsch warf. Dann klingelte er Anwohner wach.

Inzwischen hatte das Feuer schon Teile eines Autos zum Schmelzen gebracht. Mehrere Nachbarn schafften es, den Brand zu löschen. So wurde verhindert, dass der Wagen völlig zerstört wurde und das Feuer auf weitere Fahrzeuge oder sogar Häuser übergreifen konnte. Der 48-Jährige erklärte vor Gericht, er könne sich nicht an die Tat erinnern. Er habe im Schlafanzug vor dem Fernseher gesessen und Alkohol getrunken. Dennoch glaube er den Zeugen. Vielfach entschuldigte er sich. "Er hat sich sehr herzlich und aufrichtig entschuldigt", sagte die Staatsanwältin. Warum der Mann mit knapp einem Promille Alkohol im Blut keine Erinnerung mehr habe, blieb unklar. Trotz einer nachgewiesenen Minderbegabung habe er allerdings genau erkennen können, dass das Anzünden des Sperrmülls gefährlich ist. Auch ein Motiv sei nicht zu erkennen.

Weitaus schwieriger war die Frage zu beantworten, ob der Angeklagte wegen Brandstiftung oder Sachbeschädigung zu verurteilen ist. Da nur unwesentliche Teile des Autos beschädigt wurden, könne man nicht einmal von versuchter Brandstiftung sprechen, argumentierte sein Anwalt. Sein Mandant müsse freigesprochen werden. Das Gericht dagegen sah es wie die Anklage: Man könne zwar nicht von vollendeter Brandstiftung sprechen, weil das Fahrzeug - trotz offensichtlicher Beschädigung der kompletten Fahrerseite durch die Hitze - noch fahrtüchtig war. Er sei allerdings wegen versuchter Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu verurteilen. Zugute halten müsse man dem Angeklagten, dass er einen Kredit aufnahm, um dem Nachbarn den Schaden am Auto zu ersetzen. Außerdem trinke er jetzt keinen Alkohol mehr. Neben einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe seien daher keine weiteren Auflagen nötig.

(bil)
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