Neukirchen-Vluyn Neukirchen-Vluyn führt Parkkralle ein

Neukirchen-Vluyn · Säumige Schuldner sollen mit dieser Methode zum Zahlen bewogen werden. Allerdings wird dieses Maßnahme nicht wahllos angewandt, versichert die Verwaltung. Die "Gesamtsituation" des Bürgers soll berücksichtigt werden.

 Leicht anzulegen, aber nur unter Strafe zu lösen: Die Parkkralle ist ein probates Mittel, verstockte Schuldner zum Zahlen zu bewegen. Schließlich gilt das Auto als die "heilige Kuh" der Deutschen.

Leicht anzulegen, aber nur unter Strafe zu lösen: Die Parkkralle ist ein probates Mittel, verstockte Schuldner zum Zahlen zu bewegen. Schließlich gilt das Auto als die "heilige Kuh" der Deutschen.

Foto: Stadt Neukirchen-Vluyn

Sie sind neun Kilo schwer und setzen jedes Fahrzeug unweigerlich lahm. Die Stadt Neukirchen-Vluyn hat zwei Parkkrallen angeschafft. Damit hat die Verwaltung künftig eine Handhabe, hartnäckige Schuldner zum Zahlen zu bewegen. Ab dem 1. April soll diese Praxis, wenn nötig, eingesetzt werden, teilte gestern die Verwaltung mit. Die Funktionsweise der Krallen ist simpel: Sie werden an einer Felge festgemacht und blockieren das Rad.

"Bei den ausstehenden Summen kann es sich ebenso um angesammelte Knöllchen wie Grundsteuerausfälle handeln", erläutert Stadtsprecher Frank Grusen. "Das heißt aber nicht, dass die Zahlungsmoral in unserer Stadt besonders schlecht wäre." In den umliegenden Städten wie Moers, Kamp-Lintfort und Krefeld werde die Parkkralle bereits angewendet. Und das mit Erfolg, denn ein Auto, das nicht mehr fährt, bringt selbst dickfellige Schuldner zur Räson.

Wer versucht, die Kralle zu entfernen, macht sich übrigens strafbar. Allerdings müsse nun nicht jeder Bürger, der noch eine offene Rechnungen bei der Stadt hat, mit dieser drakonischen Maßnahme rechnen. "Es gibt durchaus einen Ermessensspielraum", sagt Grusen. Die Stadt berücksichtige die finanzielle Gesamtsituation der jeweiligen Schuldner. Die Kralle kommt nicht sofort zum Einsatz.

Das Anlegen der Kralle ist quasi das Zeichen für die bevorstehende Pfändung des Fahrzeuges. Hat der Schuldner drei Tage nach Anbringung der Parkkralle verstreichen lassen, ohne seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, wird der Wagen durch ein Abschleppunternehmen entfernt. Doch damit ist die letzte Chance des Schuldners, alles in Ordnung zu bringen, aber noch nicht verstrichen: "Auch wenn es bereits zum Abschleppen des Wagens gekommen ist, besteht für den Besitzer noch die Möglichkeit, die Forderungen der Stadt zu begleichen und sein Auto damit wieder auszulösen", erklärt Frank Grusen.

Denn erst nach Ablauf einer weiteren Frist dürfe das Fahrzeug dann verwertet werden. Damit es nicht zu Schäden kommt, weil ein ahnungsloser Betroffener sein Auto mit angelegter Parkkralle starten möchte, werde "der Fahrzeughalter mit Hilfe sehr auffälliger Plaketten am Auto sowie per Post auf die Blockierung" aufmerksam gemacht, versichert die Stadtverwaltung.

Es gibt übrigens noch eine andere Methode, zahlungsunwillige Bürger an dem empfindlichen Punkt Automobil zu packen. Die Stadt Moers verwendete bereits Anfang der "Nuller"-Jahre so genannte Ventilwächter. Die sind kleiner und platzsparender als Parkkrallen, aber ebenfalls ziemlich effektiv, denn wer mit Ventilwächtern losfahrt, der hat nach etwa 200 bis 500 Metern zwei platte Reifen. Wo das Fahrzeug liegen bleibt und welche rechtlichen Folgen das für den Fahrer hat, ist dann nicht mehr das Problem der Verwaltung . . .

(RP)
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