Neukirchen-Vluyn Osterfeuer müssen rechtzeitig schriftlich beantragt werden

Neukirchen-Vluyn · Die Frist für die Antragsstellung läuft bis zum 27. März. Die nötigen Formulare gibt es im Bürgerbüro oder online auf der Seite der Stadt.

Die Fastenzeit hat zwar gerade erst begonnen, doch viele Menschen planen bereits ein Fest mit dem Osterfeuer. Wer ein solches Brauchtumsfeuer entfachen möchte, muss dies schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular bis spätestens Dienstag, 27. März, beim Bürgerbüro der Stadt oder online anmelden. Das Formular finden Interessierte auf der Internetseite www.neukirchen-vluyn.de in der Rubrik Stadt und Rathaus, in den Unterrubriken Bürgerservice, Formulare, Öffentliche Sicherheit und Ordnung. Es ist auch im Bürgerbüro erhältlich.

In diesen Feuern können geeignete pflanzliche Rückstände, wie unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste, verbrannt werden. Nicht mitverbrannt werden dürfen Abfälle, wie beschichtetes/behandeltes Holz (Paletten, Schalbretter), Altreifen, Sperrmüll und so fort. Außerdem dürfen Mineralöle, Mineralölprodukte, Plastik, Verpackungsrückstände auch zum Entzünden des Feuers nicht verwendet werden. Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen der Nachbarschaft durch Luftverunreinigungen, etwa bei stark aufkommendem Wind, sind zu vermeiden. Damit das Feuer nicht auf Gebäude, Wälder, öffentliche Verkehrsflächen oder Energieversorgungsanlagen übergreift, sind ausreichende Sicherheitsabstände einzuhalten (mindestens 15 Meter innerhalb und 30 Meter außerhalb geschlossener Wohnbebauung). Im Zweifelsfall sind die Brennplätze mit dem Ordnungsamt abzustimmen.

Das Brennmaterial darf frühestens 14 Tage vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden. Dadurch soll möglichst ausgeschlossen werden, dass sich dort Vögel und Kleinsäuger, einen Unterschlupf darin gesucht haben. Um eine Gefährdung der Tiere zu vermeiden, ist das Brenngut an dem Tag, an dem es entzündet wird, nochmals vollständig umzuschichten. Das Feuer muss ständig von mindestens zwei Personen beaufsichtigt werden. Eine davon muss mindestens 18 Jahre alt sein.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort