Neuss Ägyptische Familie darf vorerst bleiben

Neuss · Die Freude ist groß bei Familie Habashi/Bekhiet: "Wir haben endlich eine Aufenthaltserlaubnis bekommen", berichtet Feby Bekhiet überglücklich. Seit Ende 2013 warteten die 19-Jährige, ihre zwei 23 und 17 Jahre alten Schwestern und ihre Eltern Emad Habashi (58) und Mona Atia (53) darauf, dass ihr Asylantrag beschieden wurde. Die koptischen Christen waren aus Ägyptens Hauptstadt Kairo geflohen, weil sie dort von Islamisten bedroht wurden. Insbesondere die Frauen der Familie, die kein Kopftuch tragen, hatten zuletzt das Haus nicht mehr verlassen können.

 Die Familie Habashi/Bekhiet und Mitglieder aus St. Peter Rosellen.

Die Familie Habashi/Bekhiet und Mitglieder aus St. Peter Rosellen.

Foto: lber

In Neuss und in Dormagen-Horrem, wo sie seit kurzem leben, wurden sie zwar gut von Mitgliedern der katholischen Kirchengemeinde St. Peter Rosellen betreut. Einem normalen Alltag konnten sie bislang aber nicht nachgehen. Denn um arbeiten oder studieren zu können, brauchen die Erwachsenen in der Familie eine Aufenthaltserlaubnis.

Und die ist immer befristet, teilt Mehmet Ata vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit. Die Dauer hänge von der jeweiligen Schutzart ab. "Bei Flüchtlingsschutz und Asylberechtigung erhält man einen dreijährigen Aufenthaltstitel", erklärt Ata. Anders sehe es bei sogenannten subsidiär Schutzberechtigten aus, wie Familie Habashi/Bekhiet. Sie seien keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, dennoch drohe ihnen ernsthafter Schaden in der Heimat. In diesen Fälle erteile das BAMF eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. "Sie kann von der Ausländerbehörde um zwei weitere Jahre verlängert werden", sagt Mehmet Ata.

So ganz verstehen kann Familie Habashi die Regeln nicht. "Andere ägyptische Christen haben ein dreijähriges Aufenthaltsrecht bekommen", sagt Feby Bekhiet. "Warum wir nur ein Jahr?" Trotzdem seien sie nun froh. "Meine ältere Schwester und ich wollen jetzt unsere Unizertifikate aus Ägypten anerkennen lassen", sagt sie.

(sug)
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