Neuss Angeklagter gesteht bei Prozessauftakt Raubüberfälle

Neuss · Ein 21 Jahre alter Intensivstraftäter muss sich seit gestern vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Zum Auftakt räumte er ein, im Frühjahr vergangenen Jahres in Neuss, Kaarst und Viersen serienweise Juweliergeschäfte überfallen zu haben. Es war das traurige Ende einer verpfuschten Jugend.

Als Grundschüler war der Angeklagte Anfang des neuen Jahrtausends aus Polen nach Köln gekommen. Aufgewachsen war er ohne Vater bei Mutter und Großeltern. Aus wirtschaftlichen Gründen war die Mutter 2001 nach Deutschland gezogen. Dort lief es für den Angeklagten zunächst erstaunlich gut. In der Schule kam er gut mit, seine Noten konnten sich sehen lassen. "Dann bin ich allerdings mit Drogen in Kontakt gekommen", so der heute 21-Jährige. Anfangs habe er sporadisch Cannabis konsumiert, dann nahezu täglich. "Später kamen Amphetamine und Kokain dazu." Die Sucht wollte finanziert werden. 2009 musste er sich das erste Mal in Köln vor dem Richter verantworten, bis 2014 folgten eine Vielzahl von Verurteilungen, unter anderem wegen Raubüberfällen und Körperverletzung. Zuletzt schickte ihn das Landgericht Köln für über vier Jahre ins Gefängnis und ordnete die Unterbringung in einer Entzugsklinik an. Während dieser Unterbringung beging der Angeklagte nach eigenen Angaben gleich mehrere Raubüberfälle. In Kaarst und Neuss drang er im März 2016 jeweils mit einem Elektroschocker bewaffnet in drei Juweliergeschäfte ein. Am Maubishof in Kaarst wurde dabei ein Angestellter schwer verletzt. Der Angeklagte traktierte ihn mit seinem Elektroschocker und stieß ihn eine Treppe hinunter. In Neuss kamen die Geschädigten jeweils mit dem Schrecken davon. Alles in allem fiel dem Serienräuber aber Schmuck für rund 30.000 Euro in die Hände.

Im Prozess räumte er sämtliche Vorwürfe ein. Eine Bewährungsstrafe aber ist ausgeschlossen. Bis zu 15 Jahre Haft sind möglich. Angesichts der Vorstrafen gehen Experten davon aus, dass er voraussichtlich mit acht Jahren Gefängnis rechnen muss. "Mit einem Urteil rechnet die zuständige Strafkammer nicht vor Anfang November", so Gerichtssprecherin Elisabeth Stöve.

(mape)
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