Fünf Vermietungen erhofftStadt gewinnt Streit um Wegerecht
Im Rechtsstreit gegen die Besitzer der Zolltor-Passage hat die Stadt in erster Instanz Recht bekommen. Das Wegerecht, das die Stadt für diese Fußwegverbindung zwischen Zolltor- und Promenadenstraße beansprucht, ist damit richterlich anerkannt. Gültig ist das Urteil aber noch nicht, denn die Beklagten sind in Berufung gegangen. Länger als geplant ist die Zolltor-Passage eine Baustelle. Durchgängig ist sie deshalb auch nicht - trotz Gerichtsurteil. NGZ-Foto: A. Woitschützke