Neuss Asylbewerber muss für zweieinhalb Jahre in Haft

Neuss · Zum wiederholten Mal musste sich jetzt ein Asylbewerber vor dem Neusser Amtsgericht verantworten. Angeklagt war diesmal ein 20-Jähriger aus Guinea. Der junge Mann wurde wegen Drogenhandels zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt.

Im Prozess hatte der Afrikaner ein umfassendes Geständnis abgelegt. Ihm blieb allerdings auch nur wenig anderes übrig - etliche Male nämlich hatte ihn die Polizei in Düsseldorf mit Rauschgift erwischt. Nach eigenen Angaben war der Angeklagte im Auftrag eines Landsmannes unterwegs, den er in einem Asylbewerberheim im Rhein-Kreis Neuss kennengelernt hatte. Fortan war er für ihn in Düsseldorf in der Drogenszene aktiv, um Marihuana zu verkaufen. Sowohl im September und Oktober 2015 als auch im Januar und April 2016 geriet er dabei ins Visier der Polizei. "Es handelt sich hier um einen Fall von gewerbsmäßigem Drogenhandel", so Richter Heiner Cöllen, "wir wollen durch das Urteil auch ein Signal an die Szene setzen." Nach Angaben des Gerichts seien immer häufiger Asylbewerber aus dem Kreisgebiet in den Drogenhandel der umliegenden Großstädte verwickelt. "Ein solches Urteil muss sich dort herumsprechen." Cöllen blieb damit über der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre Haft für den gelernten Gastronomie-Mitarbeiter für ausreichend angesehen hatte. Der Verteidiger hatte eine Woche Dauerarrest für angemessen gehalten.

Der Angeklagte lebt seit 2014 in Deutschland. Hier erhält er pro Monat 325 Euro Unterstützung vom Staat, Essen und Unterkunft. "Das hat ihn trotzdem nicht davon abgehalten, regelmäßig als Dealer aufzufallen", so Cöllen. Gegen das Urteil kann der Mann noch Berufung einlegen. Zuständig wäre dann das Landgericht Düsseldorf.

(mape)
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