Neuss CDU will Kinderstadt von Kosten befreien

Neuss · Der Bürgermeister soll prüfen, ob auf die Gebühren für die Organisatoren verzichtet werden kann.

Nach den unvorhergesehenen Kosten, die den Planern der KjG-Kinderstadt von der Stadtverwaltung in Rechnung gestellt worden sind, hat sich die CDU in Person von Thomas Kaumanns nun schriftlich an Bürgermeister Reiner Breuer gewandt. "Bitte prüfen Sie, ob ein Verzicht der Stadt Neuss auf die Nutzungs- und Verwaltungsgebühren infrage kommt", schreibt der jugendpolitische Sprecher.

Für Ärger bei den größtenteils ehrenamtlich tätigen Organisatoren der Katholischen jungen Gemeinde hatte das Erheben einer Nutzungspauschale für die Halle des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums in Höhe von rund 2400 Euro gesorgt. "Dies waren wir aus anderen Städten nicht gewohnt", sagte Projektplaner Christoph Sonntag. Zudem sah sich die KjG plötzlich mit einem unangekündigten Bescheid der Stadt über Gebühren in Höhe von 546 Euro konfrontiert, die für den Nutzungsänderungsantrag veranschlagt wurden. Darüber hinaus mussten neue Messebauwände für 3000 Euro Mehrkosten besorgt werden, da die eigentlich vorgesehenen Wände nicht den Brandschutzkriterien entsprächen.

Die KjG-Kinderstadt ist ein Herbstferien-Programm für Kinder im Alter von acht bis zwölf Jahren, die ihre eigene Stadt mit eigener Währung und eigenen Gesetzen gestalten. Vom 9. bis zum 14. Oktober hatte das Projekt erstmalig in Neuss stattgefunden. "Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Jugendhilfeausschuss der Stadt Neuss kürzlich erst beschlossen hat, ein gesamtstädtisches Partizipationskonzept auf den Weg zu bringen, ist es ein Glücksfall, dass die KjG-Kinderstadt, die ein Musterbeispiel für Partizipation ist, in Neuss Station gemacht hat", sagt Kaumanns.

Planungsdezernent Christoph Hölters hatte betont, dass eine Befreiung der Kosten nicht möglich sei, da es sich bei der KjG-Kinderstadt nicht um eine kirchliche Veranstaltung gehandelt habe. Kaumanns dazu: "Als Ausfluss des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechtes der Kirchen bestimmen diese ausschließlich selbst darüber, was zu ihren Aufgaben und Tätigkeiten gehört."

(NGZ)
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