Neuss Debatte über Kommunal-Darlehen vertagt

Neuss · Landrat hat Kredit an Grevenbroich noch nicht geprüft. Politik verlangt Diskussion über Alternativen.

 Frank Gensler: "Privatbanken gewähren keine Einlagensicherung."

Frank Gensler: "Privatbanken gewähren keine Einlagensicherung."

Foto: woi

Die Deutsche Bank veranschlagt bei aktiv genutzten Zahlungsverkehrskonten kein Verwahrentgelt auf dort geführte Sichteinlagen. Diese Zusicherung aus der Deutsche-Bank-Niederlassung in Düsseldorf bringt neuen Schwung in die Debatte über ein 30-Millionen-Euro-Darlehen der Neusser an die Stadt Grevenbroich. Und er nährt in der Politik die Skepsis, dass Kämmerer Frank Gensler nicht vielleicht doch alle Optionen geprüft hat, um städtisches Geld so anzulegen, dass keine Strafzinsen anfallen.

Jörg Geerlings (CDU), der Vorsitzende des Finanzausschusses, will über diese Option zumindest diskutieren. Für Gensler ist die Option gar keine. "Private Banken gewähren uns als Stadt keine Einlagensicherung", sagt er knapp.

Im Finanzausschuss war zuletzt diskutiert worden, wie die Stadt mit ihrem Gewerbesteuer-Schatz in Höhe von 152 Millionen Euro umgeht, der ihr im Vorjahr in den Schoß gefallen war - und von dem immer noch nicht klar ist, ob Neuss ihn ganz oder zumindest teilweise behalten darf. 30 Millionen davon liegen seitdem auf einem Girokonto der Sparkasse, die dafür Strafzinsen kassiert. Den Vorschlag des Kämmerers, diesen Liquiditätsüberschuss an die Stadt Grevenbroich abzugeben, billigte das Gremium nicht. Die Politik fragte vielmehr nicht zuletzt nach Sicherheiten und danach, wie schnell das verliehene Geld wieder verfügbar sein kann.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wollte diese einmalige Form interkommunaler Hilfe prinzipiell nicht ausschließen, auch wenn Städte nicht als Banken auftreten dürfen. Sie wollte aber den Landrat als Kommunalaufsicht eingeschaltet sehen. Die schnellstmögliche Prüfung, um die die Stadt gebeten hat, lässt allerdings auf sich warten. "Es fehlen die angeforderten Berichte der beteiligten Städte", sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke zur Begründung. Ohne diese könne eine endgültige Bewertung nicht vorgenommen werden.

Der Gang zur (Privat)-Bank wäre vielleicht früher eine Option gewesen. Doch die Reform des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken im Jahr 2017 habe, so heißt es in einer Kommentierung des Städtetages Nordrhein-Westfalen, "die Rahmenbedingungen für die kommunale Kapitalanlage grundlegend geändert". Denn Kommunen bedürfen nach Auffassung des Bankenverbandes keines Schutzes. Der Gang zur Bank bleibt damit nicht verboten. Aber ob der Rat so etwas nach der Finanzkrise 2008 noch beschließt?

(-nau)
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