Neuss Der Freithof kann jetzt umgebaut werden

Neuss · Nach einem Vergleich vor Gericht gibt der "Schwan"-Wirt den westlichen Teil des Freithof Ende Oktober an die Stadt Neuss zurück. Dann kann die Neugestaltung beginnen.

 Die Fläche des Biergartens am Quirinusmünster fällt zum 31. Oktober wieder an die Stadt zurück. Danach ist die Neugestaltung des Freithof möglich.

Die Fläche des Biergartens am Quirinusmünster fällt zum 31. Oktober wieder an die Stadt zurück. Danach ist die Neugestaltung des Freithof möglich.

Foto: Woi

Ein Vergleich zwischen der Stadt und dem Pächter der Gaststätte "Schwan" schafft gleich zwei bei Gericht anhängige Verfahren aus der Welt. Über eine Schadenersatzforderung des Wirtes ist zwar noch gerichtlich zu entscheiden, doch geht es dabei nur um Geld - und das ist in diesem speziellen Fall mal nicht die Hauptsache. Denn Gewinner ist die Stadtentwicklung, macht doch die außergerichtliche Einigung den Weg zur längst beschlossenen und durchfinanzierten Neugestaltung des Freithof auch in seinem westlichen Teil frei.

"Wir wollten den Platz auf gar keinen Fall für die Stadt blockieren", sagt Schwan-Wirt Martin Rapp. Er hatte deshalb schon vor Jahresfrist eine gütliche Einigung angeboten, die offenbar von der Stadtverwaltung erst nicht gewollt schien. Auf Drängen von Bürgermeister Reiner Breuer kam zunächst Bewegung in das Thema und nun eine Einigung zustande, die Rapp von seiner Seite aus als großzügig bezeichnet. "Wenn wir den Platz zurückgeben, geben wir unser stärkstes Druckmittel aus der Hand", sagt er.

Der Streit mit dem Wirt brach auf, als die Stadt einseitig und kurzfristig den Pachtvertrag aufkündigte, der die Einrichtung eines Biergartens auf der Fläche zwischen Markt und Münster möglich machte. Dabei berief sich die Kommune auf eine Ausstiegsklausel in dem Vertrag, die ihr ein vorzeitiges Kündigungsrecht für den Fall einräumt, dass dies im öffentlichen Interesse nötig sei. Als der Pfingststurm "Ela" 2014 die Bäume am Platz arg ramponiert hatte, und die Stadt sie daraufhin fällen ließ, bestand dieses Interesse darin, die unvollendet gebliebene Platzgestaltung abzuschließen.

Der Wirt wehrte sich - und wehrt sich noch. Als Unternehmer, der nach Neuss gekommen ist und Geld in die Hand genommen hat, wollte sich Rapp nicht schon nach einem Jahr aus dem bis Anfang 2023 geltenden Zehn-Jahres-Pachtvertrag werfen lassen. Schon gar nicht ohne Entschädigung seiner Aufwendungen und Investitionen in den Biergarten, die er auf "einen niedrigen sechsstelligen Betrag" taxiert. Dieser Punkt wäre noch zu klären. "Die Stadt wird hoffentlich noch von einer anderen Instanz darauf hingewiesen, dass es so nicht geht", sagt Rapp mit Blick auf dieses Verfahren.

Unabhängig von dieser Frage aber räumt er jetzt den Platz, auf dem er schon in diesem Jahr keinen wirklichen Biergartenbetrieb mehr aufgezogen hatte. "Man kann auf keinen toten Gaul setzen", erklärt Rapp diese Entscheidung. Mit dem Vergleich bekommt die Stadt die Fläche am 31. Oktober - sozusagen besenrein - zurück. Im Umkehrschluss erhält das Gasthaus Schwan das Recht, immer dann auf dem neuen Freithof eine Außengastronomie anzubieten, wenn - an Schützen- und Hansefest sowie an den Krammärkten - die Terrasse auf dem Markt und damit vor dem Schwan geräumt werden muss.

Mit dem Vergleich erledigt sich nach Angaben von Andreas Galland, dem Leiter des Bauverwaltungsamtes, auch die Klage eines Anwohners des Freithof. Der wollte die Baugenehmigung für den Biergarten per Gericht zu Fall bringen.

(-nau)
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