Neuss Dieb muss für ein Jahr ins Gefängnis

Neuss · Nach einer Serie von Straftaten hat das Neusser Amtsgericht einen Asylbewerber aus Algerien für ein Jahr ins Gefängnis geschickt. Der 19-Jährige hatte im Prozess gestanden, unter anderem in einem Café in der Neusser Innenstadt auf Beutezug gegangen zu sein. Dabei hatten ihn zwei Polizisten nach Dienstschluss in zivil beobachtet und überwältigt.

"Wir sind hier in Deutschland kein Selbstbedienungsladen", meinte Richter Heiner Cöllen in seiner Urteilsbegründung. Seit vier Monaten erst ist Kasim R. (Name geändert) in Deutschland und hat bereits eine Menge auf dem Kerbholz. So gab es ein halbes Dutzend Diebstähle in Köln und Essen, mit einem gestohlenen Auto soll er einen Verkehrsunfall verursacht und 12.000 Euro Schaden verursacht haben.

In Neuss wollte er mit einem Messer bewaffnet in einem Café andere Gäste bestehlen. Als er gerade dabei war, die über den Stuhl gehängten Jacken zu durchwühlen, wurde er von zwei Polizisten erwischt. Die beiden Beamten waren wegen eines Seminars in Neuss und wollten nach Dienstschluss noch etwas trinken gehen. Dabei hatten sie den Taschendieb beobachtet.

Der Angeklagte gab lediglich zu Protokoll, dass er nicht gewusst habe, dass Ladendiebstähle und ein Autoklau in Deutschland verboten seien - die Staatsanwaltschaft und auch die Verteidigung konnten derartige Aussagen nur kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen. "Der Angeklagte meint wohl, Deutschland wäre das Paradies", so der Richter fassungslos, "vereinfacht gesagt hat er den Knall nicht gehört." Denn auch eine Verurteilung des Amtsgerichts Köln im Dezember hatte ihn nicht auf den rechten Weg geführt. Allerdings war man dort auch milde mit dem Asylbewerber umgegangen.

Trotz fünf Diebstählen innerhalb kürzester Zeit hatten es die Kölner Richter bei einer Woche Dauerarrest belassen. So "günstig" wollte ihn die Justiz in Neuss nicht davon kommen lassen. Mit einem Jahr Haft ohne Bewährung wegen versuchten Diebstahls mit Waffen folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt hielt dem Algerier vor, bei derartigem Verhalten in Deutschland keine Zukunft zu haben.

(NGZ)
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