Neuss Diese Unterstützung steht Flüchtlingen zu

Neuss · Der Regelbedarf (359 Euro) setzt sich aus Taschengeld und Geld für den Verbrauch zusammen.

 Die Stadt erwartet erste Zuweisungen von Flüchtlingen.

Die Stadt erwartet erste Zuweisungen von Flüchtlingen.

Foto: Bandermann

In den kommenden Tagen könnte die Stadt Neuss die ersten Flüchtlinge in den städtischen Einrichtungen unterbringen. Die Unterkünfte sind für Asylbewerber vorbereitet. Dann kommt die Stadt auch für die Versorgung und den Lebensunterhalt von Flüchtlingen auf, die in Neuss untergebracht werden. Nach welchen Sätzen das geschieht, legt das Asylbewerberleistungsgesetz des Bundes fest.

Wie viel Geld bekommt ein Flüchtling? Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 liegt der Regelbedarf eines Asylsuchenden unter dem eines "Hartz-IV"-Empfängers. Insgesamt liegt der Regelbedarf eines Flüchtlings im Falle eines erwachsenen Alleinstehenden bei 359 Euro im Monat, bei einem "Hartz-IV"-Empfänger bei 399 Euro im Monat. Der betrag, der Asylbewerbern zusteht, setzt sich aus unterschiedlichen Bestandteilen für den täglichen Bedarf zusammen.

Was sind das für Bestandteile? 143 Euro im Monat werden für so genannte soziokulturelle Bedürfnisse angerechnet, vereinfacht gesagt ist das das Taschengeld, das für Bildung, Freizeit, Verkehr, Nachrichtenübermittlung, Gaststättendienstleistungen und ähnliches zur Verfügung steht. Und weitere 216 Euro im Monat werden als sogenanntes "physisches Existenzminium" ausbezahlt - das sind die Ausgaben für den normalen, relevanten Verbrauch. Was dazu gehört, hat das Bundesverfassungsgericht ebenfalls in seinem Urteil klar definiert: Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke (141,85 Euro), Bekleidung und Schuhe (33,57 Euro), Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung (33,39 Euro) und Gesundheitspflege (7,19 Euro). Alle Posten zusammen ergeben den ermittelten gesamten Regelbedarf in Höhe von 359 Euro.

Was zahlt die Stadt an Flüchtlinge aus? Das hängt von der Unterkunft des Asylsuchenden ab. Bei Bewohnern in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt etwa wird der Anteil für Wohnen, Energie und Instandhaltung einbehalten (im Beispielfall also 33,39 Euro) weil den Bewohnern keine Stromkosten entstehen -wie es das Gesetz auch vorsieht. Der Betrag wird nicht vom Taschengeld abgezogen, betont die Stadt. Bei einem alleinstehenden, erwachsenen Asylsuchenden, der in einer Mietwohnung lebt, wird dieser Betrag ausbezahlt zuzüglich 128 Euro an Kosten für die Unterkunft.

Welche Kosten kommen auf die Stadt zu? Das lässt sich erst genau kalkulieren, wenn klar ist, wie viele Flüchtlinge untergebracht und versorgt werden müssen. Im städtischen Haushalt waren für die Grundleistungen etwa 1,3 Millionen Euro eingeplant. Wahrscheinlich lässt sich diese Zahl kaum halten angesichts der Tatsache, dass die Stadt Neuss laut des Verteilungsschlüssels mittlerweile mit 70 Zuweisungen monatlich rechnet. Im Mai waren noch 50 Zuweisungen im Monat erwartet worden.

(NGZ)
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