Neuss Drei Bürgermeister gegen den Landrat

Neuss · Hans-Jürgen Petrauschke bezweifelt, dass Neuss, Dormagen und Rommerskirchen ihre Rechnungsprüfung gemeinsam regeln können. Seiner Begründung widersprechen nicht nur die Bürgermeister, sondern auch sein Gegenkandidat.

Die Gemeindeordnung und die einschlägigen juristischen Kommentare dazu waren gestern viel genutzte Nachschlagewerke. Bürgermeister Herbert Napp steckte ebenso gleich am Morgen die Nase dort hinein wie der SPD-Bürgermeisterkandidat Reiner Breuer. Gemeinsames Erkenntnisinteresse: die Auffassung des Landrates widerlegen.

Der hatte den Bürgermeistern von Neuss, Dormagen und Rommerskirchen, die beim Thema Rechnungsprüfung interkommunal zusammenarbeiten wollen, vorgehalten, dass das schlichtweg nicht geht und ihnen Unkenntnis der Gemeindeordnung vorgeworfen. Ihr Verstoß sei "ein Griff ins Klo".

Damit hat er sich vielleicht etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt. Denn auch die der Unkenntnis gescholtenen Bürgermeister wurden in der Gemeindeordnung fündig. In ihr vernehmbares "Siehste!" stimmt sofort auch Landratskandidat Hans Christian Markert (Grüne) ein. "Herr Petrauschke muss endlich von seinem hohen Ross kommen und aufhören, sich das Recht in seinem Sinne zurechtzubiegen", sagt der Landtagsabgeordnete. Und weil ihm der aktuelle Fall gerade ganz gut zupass kommt, schiebt er nicht nur die generelle Feststellung nach: "Eine solche Reaktion ist symptomatisch für das Auftreten des derzeitigen Landrates". Nein, als Wahlkämpfer betont er genau wie SPD-Kandidat Breuer, dass er das anders machen würde: In einer "Kultur des Miteinanders" will er auch das Verhältnis zwischen Kreis und Kommunen verbessern.

Die drei Städte wollen mit der Kooperation in Rechnungsprüfungs- wie auch in Personalfragen zu einem breiteren Miteinander kommen. Diese Kooperation ist einerseits auch für andere Kommunen offen und soll andererseits nach Möglichkeit noch auf weitere Arbeitsfelder ausgeweitet werden.

Derzeit haben Rommerskirchen und Dormagen keine eigenen Rechnungsprüfungsämter. Sie haben die Aufgabe an den Kreis delegiert und anfangs für diese Arbeit auch Personal abgestellt. Das sei derzeit nicht mehr der Fall, sagt Dormagens Bürgermeister Erik Lierenfeld (SPD), der für diese Arbeit jährlich einen kleinen sechsstelligen Betrag als Entgelt an den Kreis überweisen muss. Seine Hoffnung: Das geht im Schulterschluss mit Neuss und Rommerskirchen billiger.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke hatte ausdrücklich interkommunale Zusammenarbeit gelobt und für gut befunden - "im Rahmen rechtlicher Möglichkeiten". Die sieht er beim Thema Rechnungsprüfung als nicht gegeben an und bezieht sich auf Paragraf 102, Absatz zwei der Gemeindeordnung. Der besagt, dass kreisangehörige Gemeinden mit dem Kreis vereinbaren können, diese Aufgabe für sie wahrnehmen zu können. Petrauschkes Umkehrschluss: Gemeinden untereinander können das nicht. Seine Kritiker beziehen sich auf Paragraf 103 GO, Absatz fünf und die Kommentierung dazu. Demnach kann sich die "örtliche Rechnungsprüfung mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses Dritter als Prüfer bedienen". Und Bürgermeister Herbert Napp zitiert den Hinweis aus der einschlägigen Literatur, wonach "auch nichts gegen eine Zusammenarbeit von kreisangehörigen Kommunen untereinander - unter Ausschluss des Kreises - einzuwenden" sei.

Zu den Städten, die schon seit Jahren so verfahren, gehört die kreisfreie Stadt Hamm, die die Bücher für eine kleine Münsterland- Gemeinde prüft. Ein "nebensächliches Geschäft", sagt Dirk Rüther als Leiter des Hammer Rechnungsprüfungsamtes. Das Verfahren sei nie beanstandet worden.

Landrat Petrauschke mag seinen Kritikern nicht folgen: "Bei uns gilt noch immer das Gesetz und nicht die Kommentierung", sagt er.

(-nau)
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