Neuss Drei jugendliche Räuber zu Haftstrafen verurteilt

Neuss · Mit hohen Haftstrafen hat das Jugendschöffengericht am Mittwoch ein Verbecher-Trio belangt. Nach Überzeugung des Gerichts haben die drei jungen Erwachsenen im Juni versucht, einen 19-jährigen Neusser auszurauben und ihn dabei schwer verletzt.

Bei den Angeklagten, die ihre Taten gestanden, handelt es sich um zwei Männer (18 und 19 Jahre alt) und eine Frau (15). Die 15-Jährige, so rekonstruierte die Staatsanwaltschaft den Tathergang, hatte gehört, dass der Neusser beim Automatenspiel einen vierstelligen Betrag gewonnen hatte. Sie witterte einen großen Fang und informierte ihre Komplizen. Die Angeklagte selbst spielte dabei den Lockvogel. Sie spazierte mit dem späteren Opfer am helllichten Tag über die Weckhovener Straße, wo ihnen die jungen Männer jeden Fluchtweg abschnitten. Kurzen Drohungen ließen die Täter gleich Schläge ins Gesicht folgen. Danach schlugen und traten sie weiter gezielt auf Körper und Kopf ein. Sein gezücktes Messer konnte der 19 Jahre alte Angreifer nicht mehr benutzen, denn der Geschädigte schaffte es, ihm die Waffe aus der Hand zu schlagen. Dabei zog er sich eine Schnittwunde zu. Das Mädchen stand während der Aktion daneben und rührte keinen Finger.

Durch Hilfeschreie machte sich das Opfer bemerkbar. Zwei Zeugen schritten ein - die Täter mussten ohne Beute fliehen. Zurück blieb das Opfer, das zahlreiche Prellungen, ein Schädeltrauma und Platzwunden am ganzen Körper erlitt, besonders aber am Kopf.

Da alle drei Angeklagten schon zuvor polizeibekannt waren, konnte Richter Heiner Cöllen wenig mildernde Umstände erkennen. Das Mädchen erhält zwei Wochen Dauerarrest sowie ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung. Die männlichen Angreifer müssen aber für vier beziehungsweise fünf Jahre ins Gefängnis. Dieses Strafmaß hatte auch die Staatsanwaltschaft gefordert. "Man hat in München gesehen, was Tritte gegen den Kopf anrichten können", sagt Cöllen. Ihm zeigten die Vorstrafen, dass "aus den Verbrechen der Vergangenheit nicht gelernt worden ist."

(se)
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