Neuss Droht den Neusser Weizenlagern das Aus?

Neuss · Ein Gesetzentwurf sieht vor, die nationalen Not-Vorräte abzuschaffen. Zwei geheime Lager im Hafen müssten dann umfunktioniert werden.

Weizen und Gerste (Bild oben r.) lässt der Bund einlagern. Weizen und Gerste (Bild oben r.) lässt der Bund einlagern.

Weizen und Gerste (Bild oben r.) lässt der Bund einlagern. Weizen und Gerste (Bild oben r.) lässt der Bund einlagern.

Foto: lber, Archiv

Rund 8000 Tonnen Weizen im Wert von gut 1,6 Millionen Euro lagert die Fortin Mühlenwerke GmbH & Co KG im Auftrag der Bundesrepublik im Neusser Hafen. Der genaue Standort der Hallen, hinter deren verschlossenen Türen sich rund vier Meter hohe Körner-Teppiche befinden, ist streng geheim. Die Vorräte sollen gewährleisten, dass die Bevölkerung in der Not - also etwa im Fall einer Naturkatastrophe - kurzfristig mit Mehl und Brot versorgt werden kann. Mehr als 100 solcher Hallen, in denen verschiedene Getreidesorten gelagert werden, existieren deutschlandweit. Doch damit könnte bald Schluss sein - auch in Neuss.

Denn das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) regelt die Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise derzeit neu. Das Ernährungsvorsorgegesetz (EVG) und das Ernährungssicherstellungsgesetz (ESG) werden zu einem einheitlichen Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) zusammengefasst. Der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett Anfang Dezember beschlossen hat, ist das Ergebnis eines vor mehr als fünf Jahren gemeinsam mit den Ländern begonnenen Reformprozesses und dient der notwendigen Anpassung von Regelungen aus der Zeit des Kalten Krieges an veränderte Rahmenbedingungen. "Er schafft die geeigneten Instrumente, um im unwahrscheinlichen Ernstfall eine öffentliche Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln durchführen zu können", teilte das BMEL auf Nachfrage mit und führt aus: "Die Bundesregierung wird die staatliche Bevorratung von Lebensmitteln einer grundlegenden Überprüfung unterziehen und konzeptionelle Modelle zur Neuordnung und Fortsetzung der Bevorratung entwickeln." Was aus dem neuen Gesetzentwurf hervorgeht: der Trend soll zu privaten Notfall-Vorräten gehen statt zu großen staatlichen Lagern.

Herbert Hilgers ist Prokurist bei Fortin und verantwortlich für die Umschlagsbetriebe im Neusser Hafen. Auf ihn ist das BMEL zwar noch nicht zugekommen, er weiß jedoch auch, dass sich das von einem auf den anderen Tag ändern kann. Seit 2009 beziehungsweise 2011 wird der Weizen in den Neusser Hafenhallen gelagert. Nach zehn Jahren muss das Getreide umgewälzt, also komplett ausgetauscht werden. "Dann stellt sich die Frage, ob die Regierung neu einlagert. Sie könnten aber auch schon heute oder morgen rausgehen, das ist unberechenbar", sagt Hilgers.

Die Krux: Der Mietvertrag läuft über keinen bestimmten Zeitraum, könnte somit jederzeit beendet werden. Eine Lagerdauer wird nicht garantiert. Hilgers blickt einem Rückzug jedoch gelassen entgegen: "Dann kommt da halt etwas anderes rein. Die Nachfrage nach Lagerhallen ist ziemlich groß." Der Prokurist betont zwar, dass ein aufgegebener Deal mit der Regierung keineswegs existenzbedrohend für den europaweit größten Haferflockenlieferanten wäre, jedoch hat die Weizen-Einlagerung im Auftrag des Staates einen entscheidenden Vorteil: "Man hat einen sicheren Partner, der seine Miete auch bezahlt."

(NGZ)
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