Prozess in Düsseldorf Mohamed will seine Eltern aus dem Krieg holen

Neuss · Ein syrischer Flüchtling, der in Neuss lebt, klagt am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf wegen seines Rechts auf Familien-Zusammenführung. Das Urteil ist von bundesweiter Bedeutung.

 Ein Syrer möchte seine Eltern aus seinem Heimatland nach Deutschland holen. Er klagt vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf. (Symbolbild)

Ein Syrer möchte seine Eltern aus seinem Heimatland nach Deutschland holen. Er klagt vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf. (Symbolbild)

Foto: Shutterstock/ Ververidis Vasilis

Der Fall eines jungen, in Neuss lebenden Syrers, der am Dienstag vor der dritten Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf verhandelt wird, ist für viele Menschen von enormer Bedeutung. Syrische Flüchtlinge, aber auch deren Familienangehörige, die noch im Kriegsgebiet leben, werden das Verfahren wohl ebenso gespannt beobachten wie Anwälte, die auf das Ausländer- und Asylrecht spezialisiert sind sowie nicht zuletzt auch Juristen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BaMF). Denn vor Gericht geht es vor allem um den Flüchtlingsstatus des "subsidiär Schutzberechtigten".

Dieser sperrige Begriff bedeutet: Flüchtlingen wird zwar zuerkannt, dass ihnen in ihren Herkunftsländern ernsthafter Schaden droht, ein Familiennachzug ist allerdings nicht mehr möglich. Zumindest bis März 2018 - diese Frist hat der Gesetzgeber gesetzt. So ist es auch Mohamed M. ergangen, der nach Einstufung des BaMF als subsidiär Schutzberechtigter gilt.

 Rechtsanwalt Jeremias Mameghani vertritt den 18-jährigen Mohamed vor Gericht.

Rechtsanwalt Jeremias Mameghani vertritt den 18-jährigen Mohamed vor Gericht.

Foto: DRK

Der mittlerweile 18-Jährige lebt seit mehr als einem Jahr in Neuss. 2015 war er als Minderjähriger nach Deutschland geflüchtet. Aus Angst, nach Ende seiner Schulzeit zum Militärdienst für das Assad-Regime eingezogen zu werden. Bereits im November 2015 hatte er über seinen Vormund, der ihm in Deutschland gestellt worden war, seinen Asylantrag gestellt, erklärt Jeremias Mameghani.

Der Rechtsanwalt mit Kanzlei in Düsseldorf vertritt den 18-jährigen, der zur Zeit seiner Minderjährigkeit in der Neusser Jugendhilfeeinrichtung "Heimstatt Christkönig" am Berliner Platz gelebt hat, vor Gericht. "Mein Mandat hatte als Minderjähriger zwar einen Antrag auf Beschleunigung des Verfahrens gestellt, doch der Antrag ist nicht bearbeitet worden", so Mameghani.

Erst im Mai 2016 war Mohamed M. zu einem Interview beim BaMF eingeladen worden. "Zu dieser Zeit war er aber bereits volljährig", erklärt Mamegehani. Der Verdacht dränge sich auf, dass das Verfahren absichtlich verschleppt worden sei. Denn während der Verzögerung wurde das Gesetz geändert. Mohamed M. wurde als subsidiär Schutzberechtigter anerkannt - ein Nachzug seiner Eltern im Sinne einer Familienzusammenführung war somit nicht mehr möglich.

Gegen diese Entscheidung des BaMF hatte Mohamed M. mit Hilfe seines Anwalts Widerspruch eingelegt. Mit Erfolg: "Nach nicht einmal acht Wochen Verfahrensdauer hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Entscheidung des Bundesamtes revidiert", so Mameghani. Wer aus Syrien komme, gelte als Flüchtling nach der UN-Flüchtlingskonvention und ihm stehe der volle Flüchtlingsschutz zu, so das Gericht.

Gegen den Gerichtsbescheid, der ohne mündliche Verhandlung erging, hat das BaMF wiederum einen Antrag auf "Durchführung einer mündlichen Verhandlung" gestellt. Eben diese Verhandlung findet am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf statt. Mohamed M. weiß gar nicht so recht, wie ihm geschieht. Vor Gericht wird er wohl seine Fluchtgeschichte erzählen müssen. Vermutlich wird er sogar auf Deutsch berichten können, denn er beherrscht die Sprache schon relativ gut.

"Er ist aber sehr aufgeregt", sagt sein Anwalt. "Ich musste ihm erst mal erklären, warum dieser Fall so viel Aufmerksamkeit auf sich zieht." Schließlich sei erstmals am VG Düsseldorf ein Urteil in einem Verfahren eines klagenden Syrers gegen den subsidiären Schutz zu erwarten, so Mameghani. "Daher ist dieser Fall von großer Bedeutung für alle anderen klagenden Syrer."

(BroerB)
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