Neuss Feuer im Hochhaus: Brandschutz verhinderte Schlimmeres

Neuss · Obwohl es vor Jahren im Haus Görlitzer Straße 2 fast zur Katastrophe kam, musste die Feuerwehr besseren Brandschutz gegen den Widerstand einiger Parteien erzwingen. Dass das richtig war, beweist ein Feuer am Sonntag.

 Ruß und ein zerborstenes Fenster zeugen vom Brand an der Görlitzer Straße. Der blieb auf eine Wohnung begrenzt.

Ruß und ein zerborstenes Fenster zeugen vom Brand an der Görlitzer Straße. Der blieb auf eine Wohnung begrenzt.

Ein Feuer hat am Sonntagabend in dem Hochhaus Görlitzer Straße 2 neun Leichtverletzte gefordert. Dass der Wohnungsbrand im zehnten Stock des Gebäudes keine schlimmeren Folgen hatte, ist nach Überzeugung von Feuerwehr-Einsatzleiter Michael Scherrers den Brandschutzanlagen zu verdanken, auf deren Einbau die Feuerwehr bestanden hat. Spätestens dieser Einsatz habe deren Sinn dokumentiert, sagt der Brandschutzfachmann der Feuerwehr Neuss mit Blick auf die Widerstände einiger Wohnungsbesitzer in dem Objekt, die sich gegen solche Investitionen gesperrt hatten.

Als am Sonntag um 21.10 Uhr die Alarmmeldung bei der Feuerwehr eintraf, nahm Scherrers alles mit, was zu mobilisieren war. "Görlitzer Straße, das heißt Hochhaus, das heißt Erhöhung der Alarmstufe", fasst er zusammen. Denn in dem Komplex sind rund 300 Bewohner gemeldet. So rückten 32 Feuerwehrangehörige aus, zwölf weitere hielten sich in Bereitschaft. Acht Rettungswagen und der Notarzt-Rettungsdienst kamen hinzu.

Doch Personen retten musste die Feuerwehr nicht mehr. Die Bewohner der brennenden Wohnung hatten sich selbst in Sicherheit bringen können. Das gelang nicht zuletzt dank einer Überdruckbelüftungsanlage, die das Treppenhaus und damit den Fluchtweg rauchfrei hielt. Diese Anlage war seit 2005 von der Feuerwehr gefordert und 2008 eingebaut worden, berichtet Scherrers. Und sie schloss die erzwungene Nachrüstung der Brandschutzanlagen ab.

Am Anfang der Feuerwehr-Forderungen stand die Beinahe-Katastrophe im September 2003. Damals hatten sich etliche Bewohner vor einem viel zu spät entdeckten Wohnungsbrand im 14. Stock auf den Balkon retten müssen und drohten – weil ihnen jeder Ausweg versperrt war – gar zu springen. Sie wurden in einer dramatischen Aktion gerettet, fünf allerdings konnten nur verletzt geborgen werden.

"Wenn man in einem bestehenden Gebäude etwas in Sachen Brandschutz fordern will, gilt zunächst Bestandsschutz", erklärt Scherrers. "Außer eine Gefährdung ist nachweisbar." Bei früher sechs bis sieben Bränden im Jahr in diesem Komplex war dieser einfach zu belegen. Durchgesetzt wurden die Forderungen mit Hinweis auf die Hochhausverordnung – gegen den Widerstand einzelner Parteien.

Rauchmelder, neue Wohnungstüren, elektronische Zugangskontrollen, automatische Schließer für die Korridortüren oder aber Aufzüge, die sich im Brandfall nach einer Evakuierungsfahrt im Erdgeschoss "stromlos stellen", wurden nach und nach eingebaut. Den Erfolg all dessen sah Scherrers am Sonntag: "Das Einsatzkonzept der Feuerwehr hat 100-prozentig gegriffen."

(NGZ/rl)
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