Neuss Friedhofsgärtner fürchten Mehrkosten durch neue Satzung

Neuss · Bei den Neusser Friedhofsgärtnern herrscht Ärger über die neue Friedhofssatzung der Stadt. In einem an die Verwaltung gesandten Schreiben beklagen sie vor allem zwei Kernpunkte. Zum einen die Tatsache, dass Gewerbetreibende Grünabfälle in Zukunft selbstständig entsorgen müssen. "Dann würden die Kosten für unsere Kunden jedoch deutlich ansteigen - unter anderem, weil es zeitaufwendiger ist und Transportkosten hinzukommen", sagt einer der Friedhofsgärtner.

Nach Angaben von Umweltdezernent Matthias Welpmann würden Friedhofsgärtner ihren Grünschnitt häufig auf den Entsorgungsflächen abladen, die eigentlich für die Nutzung Angehöriger gedacht sind. Zudem sei das Verbot bereits Teil der alten Satzung gewesen. "Es wurde lediglich nicht konsequent durchgesetzt", sagt Welpmann. Das soll sich in Zukunft ändern. "Unsere städtischen Mitarbeiter wurden geschult und fungieren als Kontrollorgane", sagt der Umweltdezernent, der Geldbußen bei Nichteinhaltung der Satzung nicht ausschließt. Die Maßnahme diene nicht dazu, "die Friedhofsgärtner zu ärgern", sie solle lediglich verhindern, dass die Stadt für die Entsorgungsgebühren der Gewerbetreibenden aufkommt. "Am Ende trifft es nämlich den Gebührenzahler", sagt Welpmann, der nicht vor hat, an diesem Punkt der Satzung etwas zu verändern.

Anders sieht es bei dem zweiten Punkt aus, den die Friedhofsgärtner in ihrem Schreiben kritisieren - nämlich, dass die Wasser-Abgabe an den Gießstellen der Friedhöfe auf 20 Liter begrenzt werden soll. Das Problem: Die Gärtner agieren mit Gießfässern, die wesentlich mehr fassen als 20 Liter. "Eine Änderung würde dazu führen, dass wir wieder mit Gießkannen arbeiten müssten. Das würde sehr viel Zeit rauben und wäre zudem ein wesentlich größerer körperlicher Aufwand", heißt es aus Kreisen der Friedhofsgärtner.

In diesem Fall signalisiert Welpmann Kompromissbereitschaft. "Da werden wir eine praktikable Lösung finden", kündigt der Umweltdezernent an.

(jasi)
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