Neuss Gericht: Abriss der Münsterschule könnte beginnen

Neuss · Nächste Gerichts-Entscheidung um das Areal der ehemaligen Münsterschule: Der Abriss des von Asbest verseuchten Bauwerks könnte nun beginnen. Denn die Klage gegen die Abbruchgenehmigung hat keine aufschiebende Wirkung mehr. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Montag in einem Eilbeschluss entschieden. Die Klage selbst ist damit aber noch nicht behandelt, sondern nur deren aufschiebende Wirkung. Wann das Gericht in der Hauptsache entscheiden wird, ist noch nicht absehbar, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster läuft auch noch die Klage gegen die Baugenehmigung.

Insofern ist zweifelhaft, ob der Abriss denn nun beginnen wird. Der Stadt wäre das am liebsten, sie drängt auf den Beginn der Bauarbeiten. Deshalb hatte sie den Sofortvollzug angeordnet trotz der noch nicht entschiedenen Klage. Der Immobilienentwickler BPD, der die Pläne zum Bau von Wohnungen und Stadthäusern für den niederländischen Investor umsetzt, ist noch nicht sicher. "Wir sind startklar", sagt Tanja Kilger, Niederlassungsleiterin der BPD. "Aber wir haben noch kein rechtssicheres Urteil. Deshalb wäre ein Baubeginn jetzt mit einem Restrisiko behaftet. Darauf wollen wir uns nicht einlassen." Bürgermeister Reiner Breuer erwägt einen Kompromiss und möchte zwischen Eigentümer und Hafenindustrie vermitteln.

(angr)
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